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 4 / E-Zigaretten-Produkte
Zusätzliche Überlegungen zur Risikobewertung in Bezug auf die Inhalation und der potenziellen thermischen Zersetzung sollten bei der generellen und mengenmäßigen Verwendung des jeweiligen Inhaltsstoffes berücksichtigt werden.
In Liquids sollte keine Sucralose verwendet werden. Als Träger- stoffe oder Lösungsmittel sollte kein Vitamin-E-Acetat sowie keine Mineralöle, pflanzliche Öle oder tierische Fette in Liquids eingesetzt werden.
Es sollten keine psychotropen Inhaltsstoffe in Liquids verwen- det werden, außer Nikotin.
Alle in Verkehr gebrachten Liquids tragen einen eindeutigen Chargencode. Dieser ermöglicht es, bei Rückfragen die Pro- duktionsdaten sowie die Herkunft und die Lieferkette aller Inhaltsstoffe zurückzuverfolgen.
B Zur Gerätesicherheit
Es sollten ausschließlich qualitativ hochwertige und technisch ausgereifte Geräte für das Verdampfen von Liquids vertrieben werden. Eine Orientierung hierfür sind internationale Vorgaben wie z.B. die europäische technische Spezifikation DIN EN/ TS 17287:2019-04 „Anforderungen und Prüfverfahren für elektronische Zigarettengeräte“ (2019). Diese spezifiziert




























































































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