Tabaksteuer
ist eine Verbrauchsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird und in den Bundeshaushalt fließt.
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer.
"Das Tabaksteuermodell kam erstmals im Zeitraum 2011 bis 2015 zum Tragen. Es sah eine jährliche moderate Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt vor. Dieses Modell erfährt nun im Tabaksteuermodernisierungsgesetz eine Neuauflage. Binnen fünf Jahren wird ab dem Jahr 2022 in vier Stufen die Tabaksteuer moderat und für alle Seiten planbar angepasst."
Zitat aus dem BMF-Monatsbericht Juli 2021 S. 18
Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen
- Das Tabaksteuermodell* wird ab dem 1. Januar 2022 mit einer 4-stufigen Steuererhöhung über 5 Jahre von 2022 – 2026 fortgeschrieben.
- Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und klassischer Pfeifentabak werden mit gerade noch moderaten Steuererhöhungen belegt, die sich an der Obergrenze der steuerlichen Belastbarkeit bewegen.
- Wasserpfeifentabak wird ab dem 1. Januar 2022 zukünftig in Höhe der Zigarettensteuer belastet.
- Für Tabakerhitzer wird ab dem 1. Januar 2022 eine Zusatzsteuer eingeführt, so dass die Steuer für diese Produkte 80% der Steuerbelastung der Zigarette entspricht.
- Substanzen, z. B. Liquids, zur Verwendung in E-Zigaretten (sogenannte Substitute für Tabakwaren) werden seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterworfen. Bisher musste nur die Umsatzsteuer entrichtet werden. Versteuert werden alle Verbrauchstoffe, die zum Dampfen zweckbestimmt sind: Basen (Propylenglykol, Glycerin), Nikotin und Aromastoffe.
- Eine differenzierte Besteuerung von neuartigen Produkten (E-Zigaretten, Tabakerhitzer) unter dem Aspekt von Harm Reduction wurde nicht berücksichtigt. Diese Produkte werden relativ hoch besteuert.
Weiterführende
Informationen
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BT Drs. 19/30490 Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschuss vom 09.06.2021
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Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts. BGBl I, Fassung vom 17. 08.2021, S. 3411
- Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020
- Ergebnis 161. Sitzung AK "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11.11.2021
- Bundeszollverwaltung: Verkündung TabStModG vom 18.10.2021
Welche Produkte werden besteuert?
Die Tabaksteuer wird auf folgende Produkte mit unterschiedlichen Tabaksteuersätzen erhoben:
- Zigaretten
- Zigarren und Zigarillos
- Feinschnitt
- E-Zigaretten (seit dem 01.07.2022)
- Substanzen, z. B. Liquids, zur Verwendung in E-Zigaretten (sogenannte Substitute für Tabakwaren) werden seit dem 01.07.2022 der Tabaksteuer unterworfen. Bisher musste nur die Umsatzsteuer entrichtet werden. Versteuert werden alle Verbrauchstoffe, die zum Dampfen zweckbestimmt sind: Basen (Propylenglykol, Glycerin), Nikotin, Aromastoffe
- Pfeifentabak
- Darunter klassischer Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und Tabakerhitzer - auch Heat not Burn Produkte genannt.
Noch wird keine Tabaksteuer auf kleine Nischenprodukte wie z.B. Schnupf- oder Kautabak erhoben.
Wann und wie oft werden die Steuern erhöht?
Die Tabaksteuer für die meisten Produktkategorien wird über 5 Jahre in 4 Schritten erhöht von 2022-2026. Bei Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak wird nur die Mindeststeuer 2022 und 2023 angehoben. E-Zigaretten werden erstmals mit einer Tabaksteuer belegt. Der 1. Schritt beginnt erst am 1. Juli 2022.
Welche Produkte werden wie besteuert?
Die Tabaksteuersätze je Produktkategorien für die Jahre 2022 - 2026:
Zigaretten
Feinschnitt
Zigarren und Zigarillos
Pfeifentabak
Wasserpfeifentabak
unterliegt dem Steuertarif für Pfeifentabak, wird jedoch einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen. Die zusätzliche Besteuerung soll dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen. Als Wasserpfeifentabak gelten auch Erzeugnisse, die keinen Tabak enthalten, z.B. Dampfsteine, Rauchpasten. Auch für diese Ersatzprodukte gilt der Zusatzsteuertarif lt. Zollverwaltung.
Erhitzter Tabak (Heat-not-Burn-Produkte)
unterliegt dem Steuertarif für Pfeifentabak, wird jedoch einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen. Die Zusatzsteuer beträgt 80% der Zigarettensteuer abzüglich der Pfeifentabaksteuer. In der Gesetzesvorlage für die Erhöhung wird dies damit begründet, dass diese Produkte im Rahmen bestehender Nikotinabhängigkeit konsumiert werden und Zigaretten substituieren.
E-Zigaretten
E-Zigaretten werden als Substitutionsprodukte für Tabakwaren angesehen und deshalb erstmalig mit einer Tabaksteuer belegt. Versteuert werden die flüssigen Substanzen mit Nikotin und ohne Nikotin. Nicht nur bereits fertig gemixte Liquids, auch Grundsubstanzen wie Basen: Propylenglycol (PG), Glycerin (VG) sowie Aromen unterliegen einem festen (spezifischen) Steuersatz.
Aktuelle Schätzung der jährlichen Tabaksteuereinnahmen 2022-2026
Im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom Juli 2021 werden insgesamt 14,5 Mrd. Euro an Mehreinnahmen durch die Umsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes prognostiziert:
- Neuauflage des Tabaksteuermodells: insgesamt rund 10 Mrd. €
- Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf erhitzten Tabak: insgesamt rund 1,5 Mrd. €
- Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf Wasserpfeifentabak: insgesamt rund 2 Mrd. €
- Einführung der Besteuerung von Substituten zum Konsum in E-Zigaretten: insgesamt rund 1 Mrd. €
- Bei den E-Zigaretten wurden die erwarteten Mehreinnahmen im BMF-Monatsbericht um fast 1 Mrd. € nach unten korrigiert. In dem Änderungsantrag des Finanzausschusses (BT Drs. 19/30490) war noch ein Betrag von 1,947 Mrd. € angegeben. Da auf E-Zigaretten erstmals Steuer erhoben wird, dürfte das Konsumverhalten und damit das Steueraufkommen schwer einzuschätzen sein. Es ist mit Ausweichreaktionen zu rechnen.