Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutz
Der BVTE unterstützt nachvollziehbare Maßnahmen, die ein rücksichtsvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglichen.Rauchen im Auto
Durch einen Beschluss des Bundesrates vom 11. Oktober 2019 haben die Länder den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes ( BNichtrSchG) in den Bundestag eingebracht, mit dem das Rauchen in Privatautos verboten werden soll, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich seit dem Start der Initiative „rauchfrei unterwegs“ der Drogenbeauftragten im Jahr 2016 der Anteil der Personen, die in Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen rauchen, von 4 auf 2 Prozent halbiert habe. Zudem zeigten auch die Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass das Rauchen in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen generell seit 2003 deutlich zurückgegangen sei. Die Bundesregierung wolle prüfen, ob über die bereits bestehenden präventiven Maßnahmen hinaus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge von Bundestag und Bundesrat
Der BVTE befürwortet eine Regelung des Rauchens an öffentlichen Orten und unterstützt nachvollziehbare Maßnahmen, die ein rücksichtsvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglichen. Wir sprechen uns für Rauchverbote an öffentlichen Orten wie Ämtern, Krankenhäusern und Universitäten aus, wo sich Raucher und Nichtraucher in geschlossenen Räumen zugleich aufhalten müssen. Wir befürworten dort die freiwillige Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche.
Wir glauben, dass ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern an allen Orten auch ohne umfassende staatliche Verbote möglich ist. In öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen unterstützen wir eine angemessene Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen. Das schließt insbesondere auch die Gastronomie mit Restaurants, Bars und Kneipen ein. Für die Millionen erwachsenen Raucher muss der Konsum von Tabakprodukten an für sie angenehmen Orten möglich sein.
Wir finden es richtig, dass bei Fahrten im privaten PKW in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen nicht geraucht wird. Wir sind der Überzeugung, dass mit präventiven Aufklärungsmaßnahmen eine umfassendere Wirkung erzielt wird als mit einer nur schwer zu vollziehenden gesetzlichen Verbotsregelung.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens darf seit dem 1. September 2007 in öffentlichen Einrichtungen des Bundes wie Ämtern oder Behörden und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr geraucht werden.
Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz wurde durch folgende Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung präzisiert: „Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden im Zuständigkeitsbereich der 16 Bundesländer (wie z.B. Einrichtungen des Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsbereichs) werden durch die einzelnen Landesgesetze geregelt.
Rauchverbote in der Gastronomie fallen im föderalen System der Bundesrepublik ebenfalls in den Regelungsbereich der Bundesländer. In 13 Ländern ist der Nichtraucherschutz weitgehend einheitlich geregelt und erlaubt gekennzeichnete, abgetrennte Raucherräume und Rauchergaststätten, die kleiner als 75 m² sind. Personen unter 18 Jahren haben hier keinen Zutritt. Zudem dürfen dort in der Regel keine zubereiteten Speisen serviert werden.
Hiervon abweichend ist in Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen das Rauchen in der Gastronomie – sowohl in abgetrennten Nebenräumen als auch in kleinen Einraum-Betrieben – ausnahmslos untersagt.