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Kinder- und Jugendschutz

Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen, vapen oder Nikotinbeutel nutzen. Der Kinder- und Jugendschutz hat für den Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), seine Mitgliedsunternehmen und -verbände oberste Priorität.

Aktuell

Unterstützung des Handels

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), Mitglied des BVTE, stellt dem Handel seit 2013 Jugendschutz-Aufkleber kostenlos zur Verfügung. Bis heute sind mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Mit der Anbringung der Aufkleber signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. Mehr erfahren Sie HIER.

Zusätzlich bietet der DZV das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Handel“ an, das speziell auf die Bedürfnisse der Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel zugeschnitten ist. Das multimediale Lernprogramm vermittelt die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder E-Zigaretten kaufen wollen.

Raucherquote

Der Anteil Jugendlicher zwischen 12 und 17 Jahren, die rauchen, ist mit 5,6 Prozent auf einem neuen, historisch niedrigen Stand – ebenso rauchen mit 21,2 Prozent der 18- bis 25-Jährigen so wenige wie nie zuvor seit Beginn der BZgA-Befragungsreihe. (Quelle: BZgA, Juli 2020).

Die Verbreitung der E-Zigaretten-Nutzung unter Minderjährigen ist noch geringer: 1,7 Prozent der Jugendlichen dampften in 2019 (Quelle: DEBRA-Studie).

Verantwortungsvolles Marketing

Die Hersteller von Tabakprodukten sind sich der besonderen Verantwortung bei der Vermarktung ihrer Produkte bewusst. Die Entscheidung für oder gegen den Tabakgenuss sollte ausschließlich von informierten Erwachsenen, die sich der gesundheitlichen Risiken bewusst sind, getroffen werden.

In Deutschland haben sich die Zigarettenhersteller bereits im Jahr 1966 einer freiwilligen Selbstbeschränkung hinsichtlich ihrer Werbung unterworfen und diese seitdem mehrfach ergänzt und weiterentwickelt.

Der vom Bundeskartellamt anerkannte Werbekodex der Mitgliedsfirmen des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) stellt mit einheitlichen Maßstäben sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht die Zielgruppe für Tabakwerbung und -marketing sein dürfen und dass die Risiken des Rauchens nicht verharmlost werden.

Werbe- und Marketingaktivitäten für E-Zigaretten unterliegen gerade in Hinblick auf die Sicherstellung hoher Jugendschutzstandards vergleichbaren Anforderungen. Die Mitgliedsunternehmen des BVTE arbeiten aus diesem Grund gegenwärtig an gemeinsamen Wettbewerbsregeln für die Vermarktung dieser Produkte.

Position

Wir befürworten eine konsequente Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes: Kinder und Jugendliche dürfen weder Tabakwaren, E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Erzeugnisse kaufen noch darf ihnen das Rauchen oder Dampfen in der Öffentlichkeit gestattet werden.

Der Schlüssel zu einem wirkungsvollen Jugendschutz liegt in der Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Nikotinerzeugnissen für Minderjährige. Wir setzen uns für die strikte Einhaltung und konsequente Kontrolle des gesetzlichen Abgabeverbots an unter 18-jährige ein. Denn nur Erwachsene können mögliche gesundheitliche Risiken bewusst abwägen und sich für oder gegen den Konsum dieser Produkte entscheiden.

Der BVTE und seine Mitgliedsunternehmen und -verbände unterstützen den Handel bei dieser wichtigen Verpflichtung. Zugleich stellen die BVTE-Mitgliedsunternehmen durch eine verantwortungsvolle Vermarktung ihrer Produkte sicher, dass gezielt nur erwachsene Verbraucher angesprochen und die Risiken des Konsums nicht verharmlost werden.

Rechtliches

Unter Regulierung finden Sie alle rechtlichen Dokumente.