Pressemitteilung vom 15.12.2024

Menthol in E-Zigaretten: Bundesinstitut für Risikobewertung streicht Verbotsempfehlung

BVTE warnt vor Verbot durch das Bundeslandwirtschaftsministerium

(Berlin, 15. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung einer aktualisierten Bewertung von Aromen in E-Zigaretten durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die keine Verbotsempfehlung für den Zusatzstoff Menthol in E-Zigaretten-Liquids enthält, warnt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor dem Erlass neuer Rechtsverordnungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ein Verbot von Menthol gefährde die gesamte Kategorie E-Zigarette und hätte weitreichende Konsequenzen für Dampfer und Handel in Deutschland.

Weder Gesundheitsgefährdung noch verstärkte Nikotinaufnahme

Entgegen seiner ursprünglichen Bewertung vom 28. Dezember 2021 kommt das BfR aktuell nicht zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Menthol in E-Zigarettenliquids eine gesundheitliche Gefährdung für Konsumenten darstellt. „Es sind wichtige Fortschritte, dass die aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 4. Dezember 2024 keine Verbotsempfehlung für Menthol enthält und die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten bestätigt“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Zudem habe das BfR festgestellt, dass keine Studien vorlägen, die eine verstärkende Wirkung von Menthol auf die Nikotinaufnahme beim Dampfen belegten.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium davor, auf dieser Grundlage neue Rechtsverordnungen zu erlassen, die weitreichende gesundheitspolitische Folgen hätten - für Dampfer und für Raucher, die einen Wechsel zur schadstoffarmen E-Zigarette in Betracht ziehen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens: „Eine Bundesregierung, die nur noch den Übergang bis zur Neuwahl verwaltet und zudem über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, muss sich nach allgemeiner Ansicht größtmögliche Zurückhaltung auferlegen. Dies gilt nach der Konstituierung des neugewählten Bundestages im März 2025 umso mehr für eine dann nur noch geschäftsführende Bundesregierung. Ein so weitreichender Eingriff, wie das faktische Verbot einer ganzen Kategorie im Verordnungsweg, stieße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“

Sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) dennoch erwägen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, werde der BVTE zu flächendeckenden Protesten der Dampfer und der E-Zigaretten-Einzelhändler im Bundestagswahlkampf aufrufen und nach dem Verordnungserlass den betroffenen Herstellern wegen der Schwere der Konsequenzen das sofortige Beschreiten des Rechtsweges empfehlen.

In E-Zigaretten spielt Menthol eine entscheidende Rolle dabei, dass Raucher von herkömmlichen Tabakprodukten dauerhaft auf die potenziell risikoreduzierte E-Zigarette umsteigen. Menthol wird in verschiedenen Konzentrationen eingesetzt und ist als Bestandteil der unterschiedlichsten Rezepturen in bis zu 80 Prozent der derzeit im deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten als Inhaltsstoff enthalten. Auch E-Zigaretten mit Tabakgeschmack können Menthol enthalten.

Mit einem spezifischen Verbot von Menthol für E-Zigaretten würde die Bundesrepublik innerhalb der Europäischen Union einen Sonderweg beschreiten und dadurch Hersteller, Handel und Konsumenten in Deutschland erheblich beeinträchtigen. Ein Verbot würde die Verbreitung von illegalen Produkten, die nicht absehbare Gesundheitsrisiken bergen können, im deutschen Markt zusätzlich fördern und damit letztlich das Schutzniveau für Verbraucher massiv absenken.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol, Berlin, 4. Dezember 2024, im Internet: https://www.bfr.bund.de/cm/343/aromastoffe-in-e-zigaretten-aktualisierte-bewertung-von-safrol-sucralose-und-menthol.pdf

Kontakt für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-123

www.bvte.de

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