Pressemitteilung vom 22.11.2024
Keine Bevormundung von Rauchern und Dampfern durch neue Rauchverbote
Bundesländer lehnen EU-Pläne zu Verboten im Freien ab
(Berlin, 22. November 2024) In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Ländervertreter EU-Plänen für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie eine klare Absage erteilt. Nach diesem eindeutigen Ländervotum fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, in Brüssel gegen die Vorlage der EU-Kommission zu stimmen.
„Die Position des Bundesrates ist deutlich: die Länder wollen keine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir erwarten deswegen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er in Brüssel klar Nein zu diesem übergriffigen und bevormundenden Vorhaben der EU-Kommission sagt.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt.
Die Vertreter der Bundesländer haben heute die radikalen Vorschläge der EU-Kommission nachdrücklich kritisiert, Tabakrauchen an vielen Orten im Freien zu untersagen und die Verbote auch auf den Gebrauch von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern auszuweiten. Die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, findet keine Unterstützung der Landesregierungen. Zudem würde die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche von weiteren Rauchverboten in Außenbereichen in „besonderem Maße“ getroffen.
Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass für die Ausweitung der Rauch- und Dampfverbote auf Orte im Freien eine ausreichende wissenschaftliche Rechtfertigung fehle. Es bestünden „Zweifel an der Belastbarkeit der Daten“, die die EU-Kommission zu möglichen Gesundheitsfolgen für umstehende Personen vorgelegt habe.
Tatsächlich wird Tabakrauch außerhalb geschlossener Räume in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Zugleich ist das Gefährdungspotenzial der Emissionen von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mit Passivrauchen vergleichbar. Dies gilt gerade für eine Nutzung an Orten im Freien.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt. Die Umsetzung der Ratsempfehlung ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.
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