Pressemitteilung vom 22.06.2023

BVTE kritisiert Aromenverbot für Tabakerhitzer / „Bundesregierung muss Konzept der Risikoreduzierung endlich ernst nehmen“

 

(Berlin, 22.06.2023) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE kritisiert das geplante Verbot charakteristischer Aromen für erhitzten Tabak. Am Abend wird der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz mit weitreichenden Einschränkungen für erhitzten Tabak beschließen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

„Die gravierende Gesetzesverschärfung für Tabakerhitzer ist ein erheblicher Rückschlag für das Konzept der Risikoreduzierung beim Genuss von Nikotinprodukten. Wenn Tabak nicht mehr bei 800 bis 900 Grad Celsius verbrannt, sondern nur noch bis zu 300 Grad Celsius erwärmt wird, können kanzerogene Schadstoffe, die nur bei Verbrennungsprozessen entstehen, von vornherein vermieden werden. Aromen in Tabakerhitzersticks sind sehr beliebt und leisten einen großen Beitrag beim Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Tabakerzeugnisse. Ausgerechnet diese Produkte werden nun vom Gesetzgeber mit Zigaretten in einen Topf geworfen“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin.

Tabakerhitzer gewinnen zunehmend Akzeptanz bei Rauchern als potenziell risikoreduzierte Alternative zur Zigarette. Sie werden fast ausschließlich von ehemaligen Rauchern genutzt und sind deutlich weniger schädlich als konventionelle Zigaretten. Ihr Marktanteil liegt bei nunmehr fast 4 Prozent am Gesamttabakmarkt in Deutschland.

„Mit dieser Regelung erweist der Gesetzgeber dem in der Suchtbekämpfung bewährten Prinzip der Risikoreduzierung einen Bärendienst“, kritisierte Mücke weiter. „Besonders fatal ist die Nichtanwendung dieses Prinzips bei der Regulierung für die tabakfreien Nikotinbeutel. Es ist unbestritten, dass Nikotinpouches die am wenigsten schädliche Option für den Genuss von Nikotin sind. Die Bundesregierung muss Tobacco Harm Reduction endlich ernst nehmen“, empfahl er.  Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR als Fachbehörde, die das Bundeslandwirtschaftsministerium wissenschaftlich berät, hatte im Oktober 2022 in einer Risikobewertung eine Regulierung von Nikotinpouches im Tabakerzeugnisgesetz empfohlen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits im Mai 2021 eine Regulierung im Tabakrecht gefordert. Wie erfolgreich dieser Weg sein kann, zeigt das Beispiel Schweden, über das zuletzt umfassend medial berichtet wurde: Die Absenkung der Raucherquote in der schwedischen Bevölkerung auf fünf Prozent ist im Wesentlichen auf den Umstieg ehemaliger Raucher auf rauchfreie Alternativprodukte zurückzuführen. In Deutschland sind tabakfreie Nikotinbeutel weiterhin nicht zugelassen und werden gegenwärtig von Verbrauchern ohne jede Marktüberwachung und ohne einen effektiven Kinder- und Jugendschutz über den Versandhandel aus dem Ausland bezogen.  

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