Pressemitteilung vom 11.10.2022
BfR bestätigt Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch Nikotinbeutel
Bundesinstitut empfiehlt wissenschaftsbasierte Regulierung
(Berlin, 11. Oktober 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt in der am 7. Oktober 2022 veröffentlichten Stellungnahme zu tabakfreien Nikotinbeuteln, dass mit dieser neuen rauch- und tabakfreien Produktkategorie die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Rauchen reduziert werden können. Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus befürwortet das BfR eine Regulierung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf der Nikotinbeutel.
Die BfR-Stellungnahme verdeutlicht erneut die geringe Schädlichkeit von Nikotinbeuteln im Vergleich zu anderen Nikotinprodukten. Die Beutel sind für Konsumenten, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, die am wenigsten schädliche Option. Das Schadstoffprofil ist mit dem medizinischer Nikotinersatzprodukte vergleichbar.
In einer detaillierten Studie von BfR-Wissenschaftlern zur stofflichen Zusammensetzung tabakfreier Nikotinbeutel von August 2022 wurde gezeigt, dass die Beutel außer Nikotin keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe enthalten. In einigen Proben wurden Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen (TSNA) ähnlich wie bei medizinischen Nikotinersatzprodukten nachgewiesen. Außerdem wurden eine oftmals mangelhafte Kennzeichnung von Nikotin und fehlende Warnhinweise beklagt.
„Diese kritischen Anmerkungen können grundsätzlich gelöst werden“, sagt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). „Es wäre sehr sinnvoll, für Nikotin und TSNA angemessene Grenzwerte zu setzen und verbindliche Regelungen zu Warnhinweisen und Kennzeichnungspflichten einzuführen. Ein hohes Verbraucherschutzniveau muss gewährleistet sein.“ Die Fachwissenschaftler des BfR hatten dazu Empfehlungen veröffentlicht, an denen sich die Produktregulierung orientieren könnte.
„Der BVTE würde eine tabakrechtliche Regulierung von Nikotinbeuteln sehr begrüßen“, bestätigt Jan Mücke. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten beschreiten die deutschen Behörden bisher einen Sonderweg und haben Nikotinbeutel als Lebensmittel eingestuft. Dadurch sind diese Produkte de facto für den Verkauf nicht zugelassen und werden von Verbrauchern häufig aus dem Ausland oder über das Internet bezogen. In diesem Graubereich hat aber der Staat kaum Möglichkeiten, um eine Lenkungsfunktion auszuüben.
„Eine sachgerechte Regulierung ist deshalb die einzige Option.“ Jan Mücke hofft, dass die wissenschaftlichen Bewertungen des BfR nun ein Umdenken einleiten: „Wir möchten, dass mit tabakfreien Nikotinbeutel den Konsumenten von Tabak- und Nikotinprodukten eine weitere potenziell weniger schädliche Alternative zur Verfügung steht.“
Tabakfreie Nikotinbeutel sind ein Genussmittel für erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Produkt wird nach der Verwendung aus dem Mund genommen und entsorgt.
Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.
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