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Pressemitteilung vom 20.12.2024

BVTE sieht Scheitern der Verbotspolitik und fordert Regulierung als schadstoffarme Alternative für Raucher

(Berlin, 20. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung neuer Zahlen zum Probierkonsum von tabakfreien Nikotinbeuteln durch minderjährige Schüler stellt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ein Scheitern der staatlichen Verbotspolitik fest. Ein starker Jugendschutz setze eine angemessene Regulierung von Nikotinbeuteln voraus, mit der die Produkte zugleich als schadstoffarme Alternative für erwachsene Raucher unter Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus verfügbar gemacht werden.

Neu veröffentlichte Daten des DAK-Präventionsradars weisen darauf hin, dass im Schuljahr 2022/23 mehr als fünf Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und bis zu 15 Prozent der männlichen Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren schon einmal Nikotinbeutel probiert haben. Der Anteil minderjähriger Raucher lag gemäß Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuletzt bei ca. 7 Prozent. „Es ist bemerkenswert, dass Schüler in Deutschland gemäß der DAK-Erhebung häufig mit Nikotinbeuteln experimentieren. Dabei dürften Nikotinbeutel in Deutschland gar nicht verfügbar sein. Ein Rückschluss auf eine regelmäßige Nutzung lässt sich aus den Zahlen jedoch nicht ableiten. Zudem zeigt die Befragung, dass fast alle der Nikotinbeutel nutzenden Jugendliche auch schon einmal andere Nikotinprodukte benutzt hatten – was ebenfalls nicht sein darf“, kommentiert BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

Bereits seit 2021 dürfen rauch- und tabakfreie Nikotinbeutel, bei denen das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird, aufgrund der Einstufung als neuartiges Lebensmittel nicht mehr legal in Deutschland verkauft werden. „Die bisherige Verbotspolitik der Behörden für Nikotinbeutel ist krachend gescheitert“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

Nikotinbeutel sind trotz des Verbots in Deutschland online aus bis zu 1.300 vorwiegend ausländischen Quellen (Websites, Social Media, online-Marktplätze) bestellbar. Zudem werden die nicht verkehrsfähigen Produkte immer wieder in stationären Verkaufsstellen in Deutschland angeboten. Der Jugendschutz bleibt bei diesen Anbietern auf der Strecke, da oftmals keine Überprüfung des Abgabealters der Kunden erfolgt. Zudem finden sich Produkte mit extrem überhöhten Nikotingehalten und Verpackungen mit hoher Jugendaffinität (z.B. durch Comic-Motive) in den Sortimenten.

„Einen effektiven Jugend- und Verbraucherschutz erreichen wir nur durch eine staatliche Regulierung der Nikotinbeutel. Die nächste Bundesregierung muss hier zügig handeln“, fordert Jan Mücke. Zugleich müsse die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, wie z.B. das Abgabeverbot von Nikotinprodukten an Minderjährige im Handel, von den Behörden streng kontrolliert und Verstöße spürbar sanktioniert werden. Der BVTE fordert weiterhin die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn z.B. Händler Nikotinprodukte an Personen unter 18 Jahren abgeben.

Die erforderliche staatliche Regulierung von Nikotinbeuteln muss den Jugend- und Verbraucherschutz stärken und zugleich erwachsene Raucher im Blick behalten, für die Nikotinbeutel eine rauchfreie und schadstoffarme Alternative sein können. „Nikotinbeutel ermöglichen Nikotinkonsum in der am wenigsten schädlichen Form. Diese Option darf erwachsenen Rauchern in Deutschland nicht vorenthalten werden“, erklärt Jan Mücke und verweist auf das Beispiel Schweden, das dank der hohen Verbreitung dieser und vergleichbarer Erzeugnisse heute als „rauchfrei“ gilt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 bestätigt, dass Nikotinbeutel für Konsumenten, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, eine schadensminimierende Option darstellen. Das BfR hat eine Regulierung des Produktes empfohlen. Das Schadstoffprofil der Nikotinbeutel ist mit dem medizinischer Nikotinersatzprodukte vergleichbar.

Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten für Nikotin angemessene Grenzwerte festgesetzt und verbindliche Regelungen zu Warnhinweisen und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden. Die Hersteller von Nikotinbeuteln im BVTE hatten sich bereits 2020 u.a. auf eine freiwillige Nikotinobergrenze von 20mg/Beutel verpflichtet. Diese Höchstgrenze ermöglicht beim oralen Konsum eine vergleichbare Nikotinaufnahme wie beim Tabakrauchen und minimiert zugleich das Risiko gefährlicher Nikotinüberdosierungen.

Kontakt für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
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Pressemitteilung vom 19.12.2024

Unterstützung im Rahmen der BVTE-Kampagne „Ich rauche & achte auf die Umwelt“

(Bad Krozingen/Berlin, 19.12.2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat sich heute im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne in Bad Krozingen zum Pressegespräch mit Bürgermeister Volker Kieber, dem stv. Geschäftsführer der Kur- und Bäder GmbH Markus Matz, Jan Fischer (FB Generation & Integration Stadt) und Reinbold Bianca (FB Tiefbau und Umwelt) getroffen und mit Hubert Bleile vom Bundesverband der Tabakpflanzer vier Sammelbehälter und 4.000 Taschenaschenbecher für Zigarettenabfälle übergeben.

Auf Initiative einer Bürgerin beteiligen sich die Stadtverwaltung und die Kur- und Bäder GmbH an der Umweltaktion. Gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung zur Problematik weggeworfener Zigarettenabfälle und die Motivation für einen achtsameren Umgang mit der Natur.

Gemeinsam wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Stadt und sollte im Interesse aller sein.

Die Sammelbehälter werden im Bereich des Bahnhofs, auf dem Lammplatz und am Aquarado installiert. Die Taschenaschenbecher gibt es im Rathaus, in den Ortsverwaltungen sowie in der Tourist-Information und bei gezielten Aktionen.  

Leider entsorgen nicht alle Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern. Oft geschieht es aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch achtloses Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher knapp 750.000 Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.

Hersteller von Filterzigaretten werden künftig auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Die Tabakwirtschaft stemmt dabei den „Löwenanteil“ von 161 Millionen Euro in den Einwegkunststoff-Fonds. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Foto: Sammelbehälter am Bahnhof Bad Krozingen

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Pressemitteilung vom 15.12.2024

BVTE warnt vor Verbot durch das Bundeslandwirtschaftsministerium

(Berlin, 15. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung einer aktualisierten Bewertung von Aromen in E-Zigaretten durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die keine Verbotsempfehlung für den Zusatzstoff Menthol in E-Zigaretten-Liquids enthält, warnt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor dem Erlass neuer Rechtsverordnungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ein Verbot von Menthol gefährde die gesamte Kategorie E-Zigarette und hätte weitreichende Konsequenzen für Dampfer und Handel in Deutschland.

Weder Gesundheitsgefährdung noch verstärkte Nikotinaufnahme

Entgegen seiner ursprünglichen Bewertung vom 28. Dezember 2021 kommt das BfR aktuell nicht zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Menthol in E-Zigarettenliquids eine gesundheitliche Gefährdung für Konsumenten darstellt. „Es sind wichtige Fortschritte, dass die aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 4. Dezember 2024 keine Verbotsempfehlung für Menthol enthält und die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten bestätigt“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Zudem habe das BfR festgestellt, dass keine Studien vorlägen, die eine verstärkende Wirkung von Menthol auf die Nikotinaufnahme beim Dampfen belegten.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium davor, auf dieser Grundlage neue Rechtsverordnungen zu erlassen, die weitreichende gesundheitspolitische Folgen hätten - für Dampfer und für Raucher, die einen Wechsel zur schadstoffarmen E-Zigarette in Betracht ziehen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens: „Eine Bundesregierung, die nur noch den Übergang bis zur Neuwahl verwaltet und zudem über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, muss sich nach allgemeiner Ansicht größtmögliche Zurückhaltung auferlegen. Dies gilt nach der Konstituierung des neugewählten Bundestages im März 2025 umso mehr für eine dann nur noch geschäftsführende Bundesregierung. Ein so weitreichender Eingriff, wie das faktische Verbot einer ganzen Kategorie im Verordnungsweg, stieße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“

Sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) dennoch erwägen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, werde der BVTE zu flächendeckenden Protesten der Dampfer und der E-Zigaretten-Einzelhändler im Bundestagswahlkampf aufrufen und nach dem Verordnungserlass den betroffenen Herstellern wegen der Schwere der Konsequenzen das sofortige Beschreiten des Rechtsweges empfehlen.

In E-Zigaretten spielt Menthol eine entscheidende Rolle dabei, dass Raucher von herkömmlichen Tabakprodukten dauerhaft auf die potenziell risikoreduzierte E-Zigarette umsteigen. Menthol wird in verschiedenen Konzentrationen eingesetzt und ist als Bestandteil der unterschiedlichsten Rezepturen in bis zu 80 Prozent der derzeit im deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten als Inhaltsstoff enthalten. Auch E-Zigaretten mit Tabakgeschmack können Menthol enthalten.

Mit einem spezifischen Verbot von Menthol für E-Zigaretten würde die Bundesrepublik innerhalb der Europäischen Union einen Sonderweg beschreiten und dadurch Hersteller, Handel und Konsumenten in Deutschland erheblich beeinträchtigen. Ein Verbot würde die Verbreitung von illegalen Produkten, die nicht absehbare Gesundheitsrisiken bergen können, im deutschen Markt zusätzlich fördern und damit letztlich das Schutzniveau für Verbraucher massiv absenken.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol, Berlin, 4. Dezember 2024, im Internet: https://www.bfr.bund.de/cm/343/aromastoffe-in-e-zigaretten-aktualisierte-bewertung-von-safrol-sucralose-und-menthol.pdf

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Pressemitteilung vom 02.12.2024

Veränderungen im BVTE-Vorstand: Christian Cordes und Jaanus Pauts als neue BVTE-Vorstandsmitglieder gewählt / Charles Lemmer ist neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender

(Berlin, 02.12.2024) ) In der regulären Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 27. November in Berlin wurden mit Christian Cordes (Imperial Brands/Reemtsma) sowie Jaanus Pauts  (JT International) zwei neue Mitglieder jeweils einstimmig in den Vorstand gewählt.

Jaanus Pauts hat bereits im Juli diesen Jahres die Rolle des Corporate Affairs & Communications (CA&C) Director bei JT International in Deutschland übernommen.

Christian Cordes leitet als Corporate & Legal Affairs Director Cluster DACH die Unternehmenskommunikation für Deutschland, Österreich und die Schweiz bei Imperial Brands/Reemtsma.

Erforderlich wurden die Wahlen durch die Rücktritte von Dior Decupper (Imperial Brands/Reemtsma) und Gian Luigi Cervesato (JT International) aus jeweils persönlichen Gründen. Beiden dankte Claudio-Alberto Dötsch als Vorstandsvorsitzender für ihre bisherige Unterstützung im Verband herzlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder des Vorstands in der vorherigen Vorstandssitzung Charles Lemmer (General Manager DACH Region Heintz van Landewyck), der neben dem Vorstandsvorsitzenden Claudio-Alberto Dötsch die ehrenamtliche Verbandsspitze komplettiert.

Der Bundesverband bündelt als Interessenvertretung auf nationaler Ebene unter seinem Dach verschiedene Unternehmensgrößen und Produktgruppen und tritt für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein.

Die Mitgliedsunternehmen und -verbände des BVTE stehen stellvertretend für die Branche für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte, die in Deutschland

  • direkt, indirekt und induziert die Beschäftigung von rund 350.000 Menschen sichert
  • etwa 43 Mrd. Euro bzw. 1,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt
  • und mit dem Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen Steuereinnahmen (Tabak- und Mehrwertsteuer) in Höhe von fast 20 Mrd. Euro generiert.

Die Stärkung der Verbrauchersouveränität und Wahlfreiheit des Konsumenten, Aufklärung über neuartige, rauchfreie Erzeugnisse und deren Potenzial zur Risikoreduzierung sowie der Jugendschutz und die Sensibilisierung für Umweltschutz sind Schwerpunkte der Verbandsarbeit.

Foto: Charles Lemmer, General Manager DACH Region Heintz van Landewyck

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Pressemitteilung vom 28.11.2024

Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament

BVTE fordert Bundesregierung zur Ablehnung von übergriffiger EU-Vorlage auf

(Berlin, 28. November 2024) Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, in der die Pläne der EU-Kommission für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien keine mehrheitliche Unterstützung fanden, fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für eine Ablehnung der EU-Vorlage durch die Bundesregierung zu sorgen. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die EU-Pläne abgelehnt.

„Nach dem Nein des Bundesrates findet das übergriffige Vorhaben auch keine Unterstützung im Europäischen Parlament. Das ist ein Totalschaden für die EU-Kommission,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Die Europäer wollen keine weiteren exzessiven Verbote und Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.“

Mücke forderte Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für ein Nein der Bundesregierung bei der Abstimmung im Rat der Mitgliedstaaten am 3. Dezember zu sorgen: „Die rot-grüne Minderheitsregierung muss dem Votum des Bundesrats folgen und diesen Eingriff in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten ablehnen.“

Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt. Die aktuellen Rauchverbotsregelungen sind nach kontroversen Debatten in der Vergangenheit heute allgemein akzeptiert. Durch die Einmischung der EU-Kommission drohen jedoch bereits befriedete gesellschaftliche Konflikte erneut auszubrechen.

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments betonten die Abgeordneten mehrheitlich das Potenzial von neuartigen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln zur Schadensminderung, das von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt werde. Ebenso warnten sie vor den Folgen einer Ausweitung der Rauchverbote auf Orte im Freien insbesondere für die Außengastronomie. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die das Kommissionsvorhaben im Grundsatz unterstützt hätte, verfehlte hingegen die mehrheitliche Zustimmung.

Am vergangenen Freitag hatte bereits der Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Die Bundesländer kritisierten die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, und warnten insbesondere vor den Folgen von Rauchverboten im Freien für die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt.

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Pressemitteilung vom 22.11.2024

Bundesländer lehnen EU-Pläne zu Verboten im Freien ab

(Berlin, 22. November 2024) In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Ländervertreter EU-Plänen für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie eine klare Absage erteilt. Nach diesem eindeutigen Ländervotum fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, in Brüssel gegen die Vorlage der EU-Kommission zu stimmen.

„Die Position des Bundesrates ist deutlich: die Länder wollen keine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir erwarten deswegen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er in Brüssel klar Nein zu diesem übergriffigen und bevormundenden Vorhaben der EU-Kommission sagt.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt.

Die Vertreter der Bundesländer haben heute die radikalen Vorschläge der EU-Kommission nachdrücklich kritisiert, Tabakrauchen an vielen Orten im Freien zu untersagen und die Verbote auch auf den Gebrauch von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern auszuweiten. Die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, findet keine Unterstützung der Landesregierungen. Zudem würde die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche von weiteren Rauchverboten in Außenbereichen in „besonderem Maße“ getroffen.

Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass für die Ausweitung der Rauch- und Dampfverbote auf Orte im Freien eine ausreichende wissenschaftliche Rechtfertigung fehle. Es bestünden „Zweifel an der Belastbarkeit der Daten“, die die EU-Kommission zu möglichen Gesundheitsfolgen für umstehende Personen vorgelegt habe.

Tatsächlich wird Tabakrauch außerhalb geschlossener Räume in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Zugleich ist das Gefährdungspotenzial der Emissionen von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mit Passivrauchen vergleichbar. Dies gilt gerade für eine Nutzung an Orten im Freien.  

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt. Die Umsetzung der Ratsempfehlung ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

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Händlerangebot

Pressemitteilung vom 20.11.2024

(Berlin, 20. November 2024) Kürzlich wurde von einem Anstieg der E-Zigaretten-Nutzung berichtet, besonders bei Disposables (Einweg-E-Zigaretten), die bevorzugt von Jugendlichen verwendet werden sollen. Als Quelle dienten dabei veröffentlichte DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil. Der BVTE kritisiert diesen unbegründeten Alarmismus scharf und sieht sich in seiner Kritik an den DEBRA-Zahlen und den methodischen Schwächen der Datenerhebung erneut bestätigt. BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mahnt eine kritische Analyse und wissenschaftliche Betrachtung der Originalveröffentlichung an.

Die DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil lagen in der Vergangenheit bis zu fünfzehn Prozentpunkte über dem Mikrozensus und deutlich höher als in den Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert-Koch-Instituts (RKI). „DEBRA wurde schon oft, besonders wegen des geringen Umfangs der Stichprobe, kritisiert. Und trotzdem beziehen sich Politiker und Publizisten immer wieder auf diese umstrittenen Zahlen, um neue Beschränkungen oder sogar Verbote für Tabak und Nikotin zu fordern.“ kritisiert Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

Aktuell stehen Aromen und Einweg-E-Zigaretten im Fadenkreuz der Nikotingegner. DEBRA versucht offenbar, die passenden Argumente beizutragen. Die aktuelle Studie1 will eine zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten bestätigt sehen. Analysiert man aber die Daten, stieg der Dampferanteil seit 2016 von 1,6% auf 2,2% im vergangenen Jahr. Das wäre allerdings kein Anstieg, sondern eher eine Stagnation auf äußerst niedrigem Niveau. Das Argument, dass Einweg-E-Zigaretten hauptsächlich von Jugendlichen verwendet werden, leitet sich ebenfalls nicht aus den Daten ab, nach denen über 95% der Nutzer Erwachsene sind. Die Prävalenz bei der Disposablenutzung liegt insgesamt bei einem sehr niedrigen Niveau von 0,8%.

„Die Empfehlungen der Autoren zu Aromaverboten und höheren Steuern ergeben sich keinesfalls aus der Studie, beklagt Jan Mücke. „Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung, für schärfere Regulierungen und Bevormundung erwachsener Dampferinnen und Dampfer absolut ungeeignet.“

Stattdessen sollte man sich auf die eigentlichen Probleme beim Thema Einweg-E-Zigaretten fokussieren, die auch dem BVTE erhebliche Sorgen bereiten: Ein wachsender irregulärer Markt unterläuft den Jugendschutz. Dabei werden illegale Produkte gehandelt, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Häufig werden zulässige Füllvolumen oder Nikotingehalte überschritten, Auflagen der Produktaufmachung nicht eingehalten oder verbotene Inhaltstoffe eingesetzt. Neue Pauschalverbote würden daran allerdings wenig ändern, sondern in erster Linie die Schwarz- und Graumärkte weiter stärken. Die eigentlichen Risiken von Einweg-E-Zigaretten bestehen in den Defiziten bei der Umsetzung der bestehenden Regeln.

Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)2 liegt bei Jugendlichen die 30-Tage Prävalenz für Disposables bei 6,7% und unter dem Raucheranteil in dieser Altersgruppe. Mücke wiederholt in dem Zusammenhang die BVTE-Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals könnte hilfreich sein, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.

 

1Klosterhalfen et al., 2024, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/add.16675

2 https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_DAS_2023_Rauchen_2024-05-21_Final.pdf

 

 

 

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Pressemitteilung vom 24.09.2024

Unterstützung der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne / Gemeinsamer Appell zur verantwortungsvollen Entsorgung von Zigarettenmüll

 

(Meißen/Berlin, 24.09.2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat am Montag, dem 23. September am Meißner Busbahnhof im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne vier Sammelbehälter für Zigarettenabfälle sowie Taschenaschenbecher persönlich an Markus Renner, den Bürgermeister der Stadt Meißen, sowie an Jens Dehnert, den Chef der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) übergeben.

Ziel dieser Unterstützung und gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung. Künftig soll weniger Zigarettenmüll auf dem Boden liegen. Besonders am Meißner Busbahnhof, wo täglich tausende Menschen warten, sind Zigarettenabfälle ein großes Ärgernis.  Um das Rauchen in diesem Bereich zumindest zu reduzieren, hat die Stadt Meißen schon verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Bereits im Frühjahr hatte der Bauhof am Busbahnhof zwei große Schilder mit der Aufschrift „Rauchfreier Busbahnhof“ angebracht, zudem wurden jeweils neun Papierkörbe durch eine Variante ohne Aschenbecher ersetzt und die Scheiben der Wartehäuschen wurden mit Rauchfrei-Aufklebern versehen. Eine separate Raucherinsel ist markiert.  

Die Sammelbehälter und kostenfreien Taschenaschenbecher sollen bei der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ künftig begleitend unterstützen.

Leider entsorgen nicht alle Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern, wenn sie auf der Straße, im Park oder Freibad rauchen. Oft geschieht es aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch das achtlose Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher mehr als eine halbe Million Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.

Künftig werden Hersteller von Filterzigaretten auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Die Tabakwirtschaft stemmt dabei den „Löwenanteil“ von 161 Millionen Euro in den Einwegkunststoff-Fonds. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Sei es durch die Optimierung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) oder durch einen konsequenten Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen. Somit können Städte und Gemeinden an diesen Stellen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten. Für eine weggeworfene Zigarette kann auch in Meißen ein Bußgeld erhoben werden.

Bürgermeister Renner und VGM-Chef Dehnert appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Stadt und sollte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein.

Die neuen Sammelbehälter werden künftig u.a. am Busbahnhof hängen. Die wiederverwend- und recycelbaren Taschenaschenbecher sind erhältlich im Rathaus, am Busbahnhof sowie der Touristinformation.

Foto „BVTE MEI“: VGM-Chef Jens Dehnert, Bürgermeister Markus Renner, Udo Jendrossek, BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und FDP-Stadt- und Kreisrat Martin Bahrmann

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Pressemitteilung vom 19.09.2024

Kontrollverlust im E-Zigaretten-Markt – hohe Anzahl illegaler Vapes

BVTE fordert konsequente Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben statt neuer Schaufensterpolitik

Anlässlich der Eröffnung der globalen Leitmesse InterTabac heute in Dortmund hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor einem zunehmenden staatlichen Kontrollverlust im deutschen E-Zigaretten-Markt gewarnt. Verstöße gegen Jugend- und Verbraucherschutzvorgaben sowie steuerrechtliche Bestimmungen würden nicht ausreichend verfolgt und sanktioniert. Der BVTE forderte die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze und eine Abkehr von regulatorischem Aktionismus.

Gerade im Marktsegment der beliebten Einweg-E-Zigaretten werden eine wachsende Anzahl nicht verkehrsfähiger Produkte festgestellt. Diese illegalen „Vapes“ haben zu große Flüssigkeitstanks, zu hohe Nikotingehalte oder verstoßen gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten. Oftmals fehlt die Steuerbanderole an der Verpackung. Hinzukommt, dass die Kontrolle des gesetzlichen Mindestabgabealters von 18 Jahren für Tabak und E-Zigaretten von einzelnen Anbietern im stationären und Online-Handel nur unzureichend erfolgt.

„Wir erleben vielerorts gerade ein Staatsversagen. Schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Die Behörden müssen hier endlich entschieden gegensteuern,“ forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE): „Wir brauchen mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder.“ Zur Gewährleistung einer effektiven Rechtsdurchsetzung fordert der BVTE weiterhin ein bundesweites Meldeportal, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn ein Händler nicht verkehrsfähige Ware verkauft oder Tabak und E-Zigaretten an Minderjährige abgibt.

Aktuelle Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen zwar, dass der Trend zum Nichtrauchen unter Jugendlichen auch nach der Corona-Pandemie ungebrochen ist. Alarmistische Meldungen zu einer angeblichen Verdoppelung der Anzahl minderjähriger Raucher haben sich mit dem Drogenaffinitätsbericht der BZgA von Mai 2024 als unhaltbar erwiesen. Zugleich zeigen die Erhebungsdaten der BZgA jedoch, dass Kinder und Jugendliche zu einfach an Einweg-E-Zigaretten gelangen: 6,7 Prozent der 12 bis 17-jährigen gaben an, im Monat vor der Befragung „Vapes“ konsumiert zu haben.

„Minderjährige sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Durchsetzung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel,“ erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke. Ein konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen Gesetzesverstöße stärke den Jugendschutz unmittelbar. Er warnte dagegen vor regulatorischen Schnellschüssen wie Aromenverboten für E-Zigaretten oder ein Werbeverbot in den Geschäften: „Mit Schaufensterpolitik werden Jugendliche nicht von Vapes ferngehalten, sondern lediglich verantwortungsvolle Händler und erwachsene E-Zigaretten-Nutzer bestraft.“

Der Branchenverband engagiert sich selbst seit seiner Gründung für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für Eingangsbereich und Kassenzonen der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte und Auszubildende des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen Lehrgang zu den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen absolvieren.

Pressemitteilung vom 17.09.2024

BVTE kritisiert übergriffige Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung von Rauchverboten

(Berlin, 17. September 2024) Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Tabakrauchen soll künftig auch an vielen Orten im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie untersagt werden und die Verbote auch den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern umfassen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die erneute Einmischung der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Pläne der Kommission seien eine Abkehr vom eigentlichen Nichtraucherschutz mit der vorrangigen Zielsetzung, eine weitere Ausgrenzung von Rauchern zu erreichen. Zudem sende die undifferenzierte Einbeziehung von schadstoffarmen Alternativprodukten in die Rauchverbote ein fatales Signal, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche E-Zigaretten und Tabakerhitzer behindere.

„Das Warnsignal der Europawahl ist bei der EU-Kommission offenbar wirkungslos verhallt,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Plänen Einhalt zu gebieten.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Für weitergehende Verbote, wie sie die Kommission vorschlägt, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen, die nun dennoch in der Vorlage der EU-Kommission aufgegriffen wurden.

„Was die EU-Kommission vorschlägt, ist ein Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum,“ kritisierte Jan Mücke den Entwurf der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission habe nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.

Mit der zusätzlich vorgesehenen Übertragung der Rauchverbote auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese neuartigen Erzeugnisse nachdenken und damit ihre gesundheitlichen Risiken reduzieren könnten. „Die Kommission behandelt vorsätzlich ungleiches gleich. Der Umstieg auf schadstoffarme Alternativen wird nicht durch eine risikobasierte Regulierung unterstützt. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern,“ erklärte Jan Mücke. Die EU-Kommission erteilt damit dem wissenschaftlich anerkannten Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ eine Absage, ohne belastbare Studien für eine Gefährdung Umstehender durch die Emissionen neuartiger Produkte vorlegen zu können. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verbrennt kein Tabak, gesundheitsgefährdende Verbrennungsstoffe werden vermieden. Die englische Gesundheitsbehörde PHE konnte „keine Gesundheitsrisiken“ durch E-Zigaretten-Dampf für Umstehende identifizieren. Dampfprodukte unterliegen in England nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz, ihre Verwendung in geschlossenen Räumen wird über das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette durch die Gesundheitspolitik hat in England zu einem deutlichen Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.

Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht eine Ausweitung der Rauchverbotszonen auf Orte im Freien vor wie z.B. Außenbereiche der Gastronomie, Haltestellen oder Schwimmbäder. Zudem soll das Rauchverbot auch für den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern gelten. Mit der Vorlage der Kommission werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten voraussichtlich am 3. Dezember befassen. Eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

Pressemitteilung vom 31.05.2024

(Berlin, 31.05.2024) Die Raucherzahlen für Minderjährige liegen in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Einen unverändert rückläufigen Trend belegt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit neuen repräsentativen Studienergebnisse zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik.

Nach den Zahlen der BZgA rauchten im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der männlichen und 6,4 Prozent der weiblichen Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherprävalenz bei Minderjährigen stagniert damit auf dem Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. Zugleich haben mehr als acht von zehn Jugendlichen noch nie in ihrem Leben Tabak geraucht. In der Erhebung der BZgA wurden 7.001 Jugendliche und junge Erwachsene befragt.

Den in der Studie ermittelten Anstieg der Verwendung von E-Zigaretten unter Minderjährigen nahm BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke zum Anlass, Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu wiederholen: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der BVTE empfiehlt die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.

Der aktuelle Drogenaffinitätsbericht der BZgA widerlegt die alarmistischen Zahlen zum jugendlichen Rauchverhalten der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA-Studie), die Auslöser für politische Forderungen nach einer noch strengeren Regulierung von Tabakprodukten waren. Die DEBRA-Studie hatte für 2022 nahezu eine Verdoppelung der Raucherprävalenz bei Jugendlichen auf 15,9 Prozent gemeldet. 2023 rauchten angeblich 14,9 Prozent der 14- bis 17-jährigen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sieht sich in seiner Kritik an der DEBRA-Studie und ihren methodischen Schwächen bestätigt. DEBRA erhebt im Jahresverlauf nur von 300 Minderjährigen Daten zum Nikotin- und Tabakkonsum. Die Stichprobe der BZgA ist dagegen wesentlich größer und aussagekräftiger.

„Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung und die Rufe nach noch mehr Verboten und Bevormundung erwachsener Raucherinnen und Raucher ungeeignet. Die Ergebnisse der BZgA zeigen deutlich, dass der Trend zum Nichtrauchen bei Jugendlichen ungebrochen ist“, erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

Händlerangebot

Pressemitteilung vom 23.05.2024

„Effektiven Kinder- und Jugendschutz durch hohe Bußgelder und strikte Einhaltung des Abgabeverbots durchsetzen!“

(Berlin, 23. Mai 2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat anlässlich des Weltnichtrauchertages (31. Mai) erneut die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz gefordert. Gegenwärtig ist die Marktüberwachung auf über 400 Behörden deutschlandweit verteilt. Oftmals werden Verstöße nicht erkannt, nur wenige Behörden vollziehen Testkäufe mit Minderjährigen.

„Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind diese Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.

„Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Außerdem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro öfter ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.

„Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ forderte der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingangsbereich der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen zertifizierten Lehrgang absolvieren.

Pressemitteilung vom 26.01.2024

Der Zigarettenabsatz ist 2023 auf 64 Mrd. Stück gesunken. Das waren 2,7% weniger als im Vorjahr, als noch 65,8 Mrd. Zigaretten versteuert wurden. Dies geht aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Bezug von Steuerzeichen für Tabakprodukte und Substitute für Tabakwaren hervor.

„Bei den Tabakwaren sind Zigaretten nach wie das beliebteste Produkt, jedoch geht der Zigarettenkonsum seit Jahren kontinuierlich zurück“, so Jan Mücke, Hautgeschäftsführer im BVTE. Im Trend der letzten Jahre waren dies ein bis drei Prozent. 2022 war der Absatz um 8,3% zurückgegangen. 2022 gab es eine Tabaksteuererhöhung auf alle Tabakwaren, jedoch hat die Energiekrise durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen erhöhten Lebenshaltungskosten den Konsum von Tabakwaren zusätzlich einbrechen lassen. Auch 2023 sind die Preise weiterhin stark angestiegen und belasten die Verbraucher. Hinzu kommt, dass die Tabaksteuer im letzten Jahr für Tabakwaren erneut angehoben wurde.

Auch bei anderen klassischen Tabakprodukten ist der Absatz gesunken. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Stopfen verzeichnete beim Steuerzeichenbezug ein Minus von 6,0%. 2023 wurden insgesamt 23.581 Tonnen versteuert, 2022 waren es noch 25.080 Tonnen gewesen. Der Feinschnittkonsum war in der Lockdown-Phase während der Corona-Pandemie angestiegen, weil durch den eingeschränkten Reiseverkehr keine preiswerteren Zigaretten im Ausland zu kaufen waren.

Bei Zigarren/Zigarillos ging der Absatz mit 2,3 Mrd. Stück um 9,7% zurück. 2022 wurden noch 2,5 Mrd. Stück versteuert. Pfeifentabak ist mit 398 Tonnen ein Nischenprodukt. Wasserpfeifentabak konnte nur 728 Tonnen verzeichnen, da Shisha-Tabak fast so hoch wie Zigaretten besteuert wird und seit Mitte 2022 in Deutschland nur noch in 25 g Packungen angeboten werden darf. Als Folge hiervon scheint ein zunehmender Anteil der Nachfrage vom Schwarzmarkt bedient zu werden.

Der kontinuierliche Rückgang beim Bezug von Steuerzeichen für Tabakwaren widerlegt Annahmen zu einem Anstieg der Raucherquote. Die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (Debra) hatte ermittelt, dass der Anteil der Raucher seit Corona auf über 30% angewachsen ist. „Die Debra-Studie weist methodische Schwächen auf. Wäre der Raucheranteil so hoch, dann müsste auch die Absatzmenge gestiegen sein. Das ist nicht der Fall“, stellte Jan Mücke fest. Die Zahl der Raucher gehe seit Jahren zurück. Nach einem jüngst erschienenen WHO-Bericht zu weltweiten Raucherprävalenzen rauchen in Deutschland aktuell 18,8% der Bevölkerung ab 15 Jahren.

Der Rückgang beim versteuerten Tabakabsatz wird auch nicht durch legal oder illegal aus dem Ausland eingeführte Zigaretten kompensiert. Nach den vom Marktforschungsinstitut IPSOS erhobenen Abfalluntersuchungen in Müllanlagen und auf der Straße beträgt der Anteil der Zigarettenschachteln, die keine deutsche Steuerbanderole aufweisen und hier konsumiert wurden, 18,7%. Der Anteil liegt damit leicht unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (19,1%). Dies ist ein weiteres Indiz, dass nicht von einem überproportional gestiegenen Raucheranteil seit Corona ausgegangen werden kann.

Seit Juli 2022 werden nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten, sogenannte Substitute für Tabakwaren, in Deutschland erstmals mit 0,16 Euro/ml versteuert. 2023 wurden für 1241 Tsd. Liter Steuerzeichen bezogen und damit 201 Mio. Euro an Tabaksteuer eingenommen. 2024 ist die Steuer für Liquids erneut angestiegen auf 0,20 Euro/ml und wird bis 2026 weiter angehoben auf 0,32 Euro/ml.

Bei den Tabakprodukten stehen 2024 keine Steuererhöhungen an. Weitere Schritte sind für 2025 und 2026 vorgesehen. Die Gesamt-Tabaksteuereinnahmen für klassische Tabakprodukte und E-Zigaretten entwickelten sich 2023 besser als 2022 und liegen mit insgesamt 14,7 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 14,2 Mrd. Euro. „Damit zeigt sich, dass sich mit moderaten Steuererhöhungen in einem schrumpfenden Markt Mehreinnahmen erzielen lassen“, findet Jan Mücke. Die bisher höchsten Tabaksteuereinahmen gab es 2015 mit 14,9 Mrd. Euro. Die meisten Einnahmen wurde 2023 mit 12 Mrd. Euro durch die Zigarette realisiert. Für erhitzten Tabak weist das Statistische Bundesamt wegen des Datenschutzes keine Zahlen auf, da auf dem deutschen Markt zurzeit nur zwei Anbieter Tabaksticks anbieten.

Pressemitteilung vom 27.12.2023

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE geht für 2023 von einem erneut sinkenden Absatz für Tabakwaren aus. Der Zigarettenabsatz von Januar bis November 2023 liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes anhand der ausgelieferten Steuerzeichen an die Tabakindustrie bei knapp 60 Mrd. Stück und ist damit 2,0% niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres ausgefallen.

Bereits 2022 war der Zigarettenabsatz deutlich von über 70 Mrd. um 8,3% auf 65,8 Mrd. Stück zurückgegangen. Noch liegen nicht alle Daten für das Gesamtjahr vor, dennoch prognostiziert der Spitzenverband der deutschen Tabak- und Nikotinwirtschaft einen weiteren Rückgang für 2023. Auch die Menge von Feinschnitt zum Selberdrehen oder Stopfen ging zurück und wird unter dem Vorjahreswert liegen. 2022 war der Absatz von Feinschnitt mit einem Zuwachs von 0,4 % gegenüber dem Jahr 2021 stabil geblieben.

„Zigaretten sind nach wie vor das am meisten konsumierte Tabakprodukt. Nach dem drastischen Rückgang im letzten Jahr werden wir dennoch auch in 2023 einen Rückgang bei Zigaretten sehen,“ erklärte Hauptgeschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin. Immer weniger Menschen rauchen und Raucher reduzieren ihren Konsum. Tabakkonsumenten greifen zu günstigeren Großpackungen, zu billigeren Marken oder reduzieren ihren Bedarf. Dieser Trend ist auch 2023 ungebrochen, wie die Absatzstatistik für Steuerzeichen aufzeigt. Der Anteil von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten beträgt derzeit 18,7% und liegt damit stabil auf dem Vor-Corona-Niveau von 2019. Dies ist ein weiteres Indiz, dass nicht von einem überproportional gestiegenen Raucheranteil nach der Pandemie ausgegangen werden kann. Nicht nur bei Zigaretten, sondern auch bei anderen brennbaren Tabakprodukten ist der Absatz rückläufig. Von Januar bis November 2023 wurden 21.843 Tonnen Feinschnitttabake versteuert, das sind 7,0% weniger als im Vorjahr. Ähnlich sieht es bei Zigarren und Zigarillos aus. Bisher wurden in den letzten 11 Monaten 2,1 Mrd. Stück versteuert, das sind 12,3% weniger als im gleichen Zeitraum im letzten Jahr.

Mücke kritisierte erneut Umfragen, die von einer Zunahme von Tabakkonsumenten ausgehen. So behauptet die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (Debra), dass der Anteil der Konsumenten von Tabakprodukten ab 14 Jahren 33,7% an der Gesamtbevölkerung betrage. „Diese Zahl ist viel zu hoch gegriffen und spiegelt sich nicht in der Steuerstatistik für Tabakprodukte wider. Gäbe es mehr Raucherinnen und Raucher, müsste sich dies in der Steuerstatistik niederschlagen,“ so Jan Mücke. Das Gegenteil ist der Fall. Die Diskrepanz zwischen offizieller Absatzstatistik und der Debra-Umfrage weist auf offensichtliche methodische Schwächen der Befragung hin. So basiert der vermeintliche Anstieg beim Anteil minderjähriger Konsumenten 2022 auf einer sehr kleinen Stichprobe von lediglich etwa 50 Jugendlichen pro Befragungswelle.

Die hohen Lebenshaltungskosten verunsichern weiterhin die Konsumenten. Auch wenn die Inflationsrate in diesem Jahr weiter rückläufig ist (November +3,2%), steigen die Preise weiter. So verteuerten sich laut dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes Tabakwaren im November um 8,5% im Vergleich zum November 2022 und liegen preislich über der Inflationsrate. Bedingt sind die Preissteigerungen nicht nur durch die höheren Kosten bei der Herstellung von Tabakwaren, sondern hauptsächlich durch Tabaksteuererhöhungen. 2022 und 2023 wurde die Tabaksteuer für Rauchtabakprodukte angehoben. Weitere Schritte werden jeweils zum 1. Januar 2025 und 2026 für diese Kategorien erfolgen.

Allerdings wird sich die Steuer für Liquids in E-Zigaretten zum 1.1.2024 weiter erhöhen. Die Steuer steigt 2024 von 0,16 Euro auf 0,20 Euro pro Milliliter und wird bis 2026 auf 0,32 Euro pro Milliliter ansteigen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden von Januar bis November 1.140 Tsd. Liter versteuert. Ein seriöser Vorjahresvergleich zur Absatzmenge ist nicht möglich, da die Steuer für die E-Liquids erst am 1. Juli 2022 erhoben wurde und unversteuerte Altbestände noch bis zum 12.02.2023 abverkauft werden durften. Insgesamt kann der Fiskus trotz eines rückläufigen Tabakmarktes mit Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer rechnen.

Pressemitteilung vom 14.12.2023

(Berlin, 14.12.2023) Die Weltgesundheitsorganisation WHO ignoriert mit den heute vorgebrachten Vorwürfen gegen E-Zigaretten, diese seien keine geeignete Alternative, um den Konsum von Tabak zu reduzieren, die umfangreiche wissenschaftliche Faktenlage und verstärkt bestehende Unsicherheiten auf Seiten der Konsumenten.

„Die WHO verharrt auf falschen gesundheitspolitischen Dogmen und blendet den wachsenden, unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur E-Zigarette aus“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heute in Berlin. „Fakt ist, dass die Schadstoffaufnahme beim Dampfen von E-Zigaretten sehr viel geringer als beim Tabakrauchen ist.“

Die WHO bestreitet, dass E-Zigaretten eine geeignete Alternative zum Konsum von Rauchtabakerzeugnissen seien, betont die gesundheitlichen Risiken der Dampfprodukte und wirft den Herstellern die Verbreitung von Falschinformationen zu den Vorteilen der E-Zigarette vor.

Der Umstieg auf die E-Zigarette ist die in Deutschland am häufigsten genutzte Unterstützungsform für den Rauchstopp und dabei wirksamer als andere Methoden wie z.B. medizinische Nikotinersatzprodukte. Dass der Umstieg auf E-Zigaretten mit einer erheblichen Reduzierung der Schadstoffbelastung für den Konsumenten einhergeht, haben u.a. sowohl das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) als auch britische Gesundheitsbehörden attestiert. Der Verweis auf das Schadensminderungspotenzial von E-Zigaretten fasst den zunehmenden wissenschaftlichen Konsens zusammen und ist keine Falschinformation der Tabakindustrie.

Tatsächlich trägt die WHO mit ihren alarmistischen Fehlinformationen zur E-Zigarette fahrlässig dazu bei, dass das gesundheitliche Risiko des E-Zigaretten-Konsums im Vergleich zum Rauchen in Deutschland weiterhin deutlich überschätzt wird. „Wir brauchen eine sachliche und wissenschaftsbasierte Informationspolitik der WHO, die das Dampfen von E-Zigaretten als Chance zur Risikominimierung für erwachsene Raucherinnen und Raucher anerkennt und unterstützt“ forderte Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

Es gebe auch keinerlei Anzeichen dafür, dass E-Zigaretten ein Einstiegsprodukt in das Rauchen seien. Dessen ungeachtet müsse der Konsum dieser nikotinhaltigen Erzeugnisse durch Minderjährige entschieden unterbunden werden. Der BVTE fordert die konsequente Durchsetzung der bestehenden Abgabeverbote an Minderjährige im Handel und eine strenge Sanktionierung von Verstößen.

 

 

Pressemitteilung vom 01.12.2023

(Berlin, 01.12.2023) Claudio-Alberto Dötsch, Geschäftsführer Recht, Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit der British American Tobacco (Germany) GmbH, wurde in der regulären Neuwahl zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gewählt. Claudio-Alberto Dötsch gehörte bisher bereits als Beisitzer dem BVTE-Vorstand an. „Unsere Branche generiert mit einem Volumen von mehr als 20 Mrd. Euro an Steuereinnahmen nicht nur einen erheblichen Anteil für den Staatshaushalt, sondern sie befindet sich zudem in einem wichtigen Veränderungsprozess. Als Verband ist es unser Anliegen, diesen mittels eines gesamtgesellschaftlichen Dialogs zu gestalten. Ich freue mich darauf, in meiner neuen Funktion hierzu noch stärker beitragen zu können.“ erklärte Dötsch nach der einstimmigen Wahl.

Stellvertreter bleibt weiterhin Stefan Götz von Riccardo Retail aus Neubrandenburg, der seit dem Frühjahr kommissarisch den Bundesverband geführt hatte, wofür sich die Mitglieder herzlich bei ihm bedankten. Den Vorstand komplettieren Charles Lemmer (Heintz van Landewyck), Dior Decupper (Reemtsma/Imperial Brands), Jessy Philipp (TMCC Tobacco Management & Consulting), Gian Luigi Cervesato (JT International), Marc von Eicken (Joh. Wilh. von Eicken), Stephan Endler (Niko Liquids) und Christian Hinz (GIZEH).

Die Gründung der neuen Interessenvertretung auf nationaler Ebene im Jahr 2019 war ein großer Erfolg. Der Bundesverband bündelt unter seinem Dach verschiedene Unternehmensgrößen und Produktgruppen. Den Initiatoren ist es gelungen, Hersteller klassischer Tabakerzeugnisse mit Herstellern neuartiger Erzeugnisse und weiteren Partnern aus der Wertschöpfungskette zusammenzubringen. Der mitglieder- und umsatzstarke Bundesverband tritt für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein. Die Stärkung der Verbrauchersouveränität und Wahlfreiheit des Konsumenten sowie der Jugendschutz, die Sensibilisierung für Umweltschutz, die Aufklärung über potenzielle Risiken sowie das Thema Risikoreduzierung sind Schwerpunkte der Verbandsarbeit.  

Bild: BVTE-Vorstandsvorsitzender Claudio-Alberto Dötsch, BAT

Pressemitteilung vom 16.09.2023

Umweltschutz mit konkreten Maßnahmen stärken / Für eine saubere Umwelt - Kippen gehören in den Müll

Berlin, 16.09.2023 – Jedes Jahr am dritten Samstag im September setzen Millionen Menschen am weltweiten „Cleanup-Day“ ein Zeichen gegen die Vermüllung unserer Umwelt. Auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) unterstützt und beteiligt sich aktiv und nimmt dabei insbesondere die Problematik von achtlos entsorgten Zigarettenabfällen in den Blick. Mit seiner Umweltkampagne „Achte auf die Umwelt“ macht sich der BVTE für die Verbrauchersensibilisierung zur Verbesserung des Littering-Problems stark. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit eine halbe Million Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt. Auf der Kampagnenseite www.achteaufdieumwelt.de sind ausführliche Informationen zu den Ursachen und Folgen von Littering, Maßnahmen zum Umweltschutz und dem Aufbau und der Entsorgung von Zigarettenfiltern zu finden. Zudem sponsert der BVTE im Rahmen der Kampagne Sammelbehälter in Zigarettenoptik für besonders belastete "Hot Spots" und unterstützt Initiativen und konkrete Aktionen für eine saubere Umwelt. Erst in dieser Woche konnten weitere Sammelbehälter übergeben werden: an das Kolping-Ferienzentrum in Duderstadt, an die Tiki-Strandbar in Bitterfeld und die Bürgermeisterin Susan Weber im thüringischen Oberheldrungen.  

Mehr als jede dritte in Deutschland gerauchte Zigarette wird im öffentlichen Raum konsumiert. Erfreulicherweise entsorgt die übergroße Mehrheit der Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle korrekt, einige jedoch schnippen sie achtlos in die Umwelt. Wenn Rauchabfälle dabei nicht in öffentlichen Abfallbehältern, sondern achtlos auf Straßen, Gehwegen, Wiesen oder in Gewässern landen, stellen sie vor allem eine Belastung und mögliche Gefahr für die Umwelt dar. Taschenaschenbecher sind dabei ein wirksames Mittel, um Konsumenten an die richtige Entsorgung zu erinnern. Das zeigt eine Umfrage des unabhängigen Meinungsforschungsinstituts IPSOS im Auftrag des BVTE. Von den 3.500 befragten erwachsenen Raucherinnen und Rauchern in Deutschland im Jahr 2022 kannten 85% der Befragten bereits Taschenaschenbecher und 44% haben sie zudem auch schon selbst genutzt. Drei Viertel aller Befragten sind Taschenaschenbechern gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt und können sich vorstellen, sie zu verwenden. Rund die Hälfte assoziiert damit einen aktiven Beitrag für mehr Umweltschutz. „Mit unserer Initiative möchten wir für die Nutzung von Taschenaschenbechern im Alltag werben und einen sichtbaren Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums und zum Umweltschutz leisten“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Zigarettenabfälle sollten verantwortungsvoll entsorgt werden.“

Hersteller von Filterzigaretten werden künftig auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird. Auch Städte und Gemeinden können ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten: mit einem konsequenten Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen durch die Erhebung von Bußgeldern oder auch einer optimierten kommunalen Infrastruktur durch die Bereitstellung von Abfallbehältern.

Video zur Umweltkampagne des BVTE

Pressemitteilung vom 14.09.2023

Erwachsene Tabakkonsumenten respektieren – Jugendschutz zielgerichtet stärken

Tabakbranchenverbände mahnen Zurückhaltung durch die Politik an

Dortmund, 14. September 2023 – Anlässlich der Eröffnung der Leitmesse InterTabac heute in Dortmund forderten die Vertreter der Branche für Tabakwaren und neuartige Nikotinprodukte eine Politik, die den mündigen, erwachsenen Konsumenten mehr Vertrauen und Respekt entgegenbringt, den Jugendschutz zielgerichtet stärkt und die Belange der Unternehmen und Beschäftigten einer vielfältigen Branche entschiedener berücksichtigt.

Weitgehende Werbeverbote, Steuererhöhungen, Verbot von Aromen – Hersteller, Handel und auch die Konsumenten von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Nikotinprodukten mussten sich zuletzt in Deutschland auf eine Vielzahl neuer Vorgaben und Beschränkungen einstellen. Mit von der Brüsseler EU-Kommission vorbereiteten Anpassungen der EU-Tabaksteuer- und EU-Tabakproduktrichtlinien drohen bereits weitere empfindliche Verschärfungen. In Berlin fordern Politiker von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusätzliche Werbeverbote und ein Aus für Aromen in E-Zigaretten.

Vor diesem Hintergrund forderte Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) eine verstärkte Rückbesinnung auf das Leitbild des mündigen Verbrauchers: „Ein informierter Erwachsener, der sich eine Zigarette dreht, eine Zigarre genießt, Pfeife raucht oder Schnupftabak konsumiert, hat das Recht, dies ohne staatliche Bevormundung durch neue Schikanen und Gängelungen zu tun.“ Statt des Weiterdrehens der Regulierungsschraube sei nicht nur im Tabakbereich ein größeres Vertrauen in aufgeklärte Konsumentenentscheidungen dringend notwendig.

Die Befürworter neuer Tabakwerbeverbote verweisen auf einen vermeintlichen Anstieg der Raucherzahlen insbesondere unter Minderjährigen in Folge der Corona-Krise. Diesen Ergebnissen der sogenannten DEBRA-Studie widerspreche der deutliche Rückgang des Zigarettenabsatzes um mehr als 8 Prozent im vergangenen Jahr erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der eine solide, belastbare Faktenlage als Voraussetzung einer erneuten Regulierungsdebatte anmahnte: „Weitreichende politische Entscheidungen können nicht auf Grundlage einer Umfrage diskutiert werden, die angesichts geringer Stichprobengröße keine Aussagekraft hat und einer Überprüfung nicht standhält.“

Mücke machte deutlich, dass Tabakwaren, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Man unterstütze eine zielgerichtete Stärkung des Jugendschutzes, etwa durch eine intensivere Kontrolle des Abgabeverbots dieser Produkte an Minderjährige. Willkürliche Verbote hingegen brächten keinen Mehrwert für den Jugendschutz und wären letztendlich kontraproduktiv, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke: „Wer Aromen in E-Zigaretten verbietet, hält Jugendliche nicht von Nikotin fern, sondern verhindert einzig den Umstieg erwachsener Raucher auf diese schadstoffarmen Alternativprodukte.“

Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarettenindustrie, forderte – auch angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich Deutschland weiterhin befinde –, die Unternehmen der Branche, die in Industrie und Handel direkt, indirekt und induziert die Beschäftigung von rund 350.000 Menschen[i] sichern, nicht durch zusätzliche Maßnahmen weiter zu strangulieren. So stehe die mittelständisch geprägte Zigarrenindustrie bereits vor der Herausforderung, bis 2024 ein kostspieliges Rückverfolgungssystem zur Überwachung der Lieferkette zu installieren, erläuterte Mehrlein: „Die Mittelständler müssen sehr viel Geld für eine Maßnahme in die Hand nehmen, die dem Ziel der Bekämpfung des Tabakschmuggels in keiner Weise gerecht wird, da für Zigarren und Zigarillos kein signifikanter Schmuggel bekannt ist.“ Er betonte zudem, dass diese Produkte laut offiziellen Statistiken meist nur gelegentlich von Konsumenten gehobenen Alters geraucht werden und auch kein Einstiegsprodukt darstellen.

Der Tabakwaren-Handel steht weiterhin massiv unter dem Druck explodierender Kosten und geringer Erträge, so dass die Wirtschaftlichkeit vieler Standorte gefährdet sei. Torsten Löffler, Präsident des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) warnte eindringlich vor weiteren Belastungen der Kleinunternehmer: „Wer ein Tabakwerbeverbot in den Geschäften fordert, will ein Kommunikationsverbot für legale Produkte, verhindert Wettbewerb sowie Vielfalt und gefährdet damit die Existenz der Betriebe und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter.“ Der Fachhandel gewährleiste eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes und müsse deswegen gestärkt und zukunftsfest gemacht werden.

 

[i] S&P Global: The economic footprint of traditional tobacco and new nicotine products. Contributions to the EU-27 in 2021, Economic impact analysis, April 2023, Internet

englische Version

Pressemitteilung vom 01.08.2023

Unterstützung für Egelsbach im Rahmen der BVTE-Kampagne „Ich rauche & achte auf die Umwelt“ / Gemeinsamer Appell zur verantwortungsvollen Entsorgung von Zigarettenmüll

(Egelsbach/Berlin, 01.08.2023) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat am 4. August um 11 Uhr neben dem Rathaus im Rahmen der BVTE-Kampagne „Ich rauche & achte auf die Umwelt“ vier Sammelbehälter für Zigarettenabfälle sowie Taschenaschenbecher persönlich an Tobias Wilbrand, den Bürgermeister der Gemeinde Egelsbach, übergeben. Ziel dieser Unterstützung und gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung. Künftig soll weniger Zigarettenmüll in der Umwelt liegen.

Nicht alle Raucherinnen und Raucher entsorgen ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern, wenn sie auf der Straße, im Park oder Freibad rauchen. Oft geschieht dies aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem gar nicht bewusst, dass sie durch das achtlose Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher eine knappe halbe Million Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.

Künftig werden Hersteller von Filterzigaretten auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Eine Möglichkeit ist mitunter auch eine Optimierung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) und ein konsequenter Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen. Somit können Städte und Gemeinden an diesen Stellen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten.

So wird in Egelsbach an Aktionstagen zweimal jährlich Müll von vielen freiwilligen Helfern gesammelt. Bei der Aktion Sauberes Egelsbach stellen die Beteiligten immer wieder fest, dass weggeworfenen Kippen einen wesentlichen Anteil am Müllaufkommen im Ort darstellen. Vor diesem Hintergrund hat die Egelsbacher Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause auf Antrag der Grünen beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Möglichkeit der Einführung eines Recyclingsystems für Zigaretten in Egelsbach zu prüfen, für das gesonderte Sammelcontainer aufgestellt werden müssten.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde nun in einem ersten Schritt den Antrag auf Unterstützung durch den Bundesverband der Tabakindustrie gestellt. Darüber hinaus appelliert Bürgermeister Tobias Wilbrand an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen, erst recht auch jetzt im Sommer bei höheren Temperaturen. Aufgrund trockener Bodenverhältnisse kann es bei jeglicher Unachtsamkeit schnell zu Bränden kommen. Bereits eine einzige weggeworfene noch nicht erloschene Zigarette kann ein verheerendes Feuer verursachen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Gemeinde und sollte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein.

Die neuen Sammelbehälter werden künftig im Freibad und neben dem Rathaus hängen. Geplant sind gegebenenfalls weitere Standorte im Ort.

 

Kontakte für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-0
Mobil +49 151 180 422 35
presse@bvte.de
www.achteaufdieumwelt.de

Gemeinde Egelsbach
Margit Saper-Ohmann
Stabsstelle Wirtschaftsförderung & Öffentlichkeitsarbeit
Freiherr-vom-Stein-Straße 13
63329 Egelsbach
Tel. +49 6103405-131
presse@egelsbach.de
www.egelsbach.de

 

Pressemitteilung vom 22.06.2023

(Berlin, 22.06.2023) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE kritisiert das geplante Verbot charakteristischer Aromen für erhitzten Tabak. Am Abend wird der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz mit weitreichenden Einschränkungen für erhitzten Tabak beschließen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

„Die gravierende Gesetzesverschärfung für Tabakerhitzer ist ein erheblicher Rückschlag für das Konzept der Risikoreduzierung beim Genuss von Nikotinprodukten. Wenn Tabak nicht mehr bei 800 bis 900 Grad Celsius verbrannt, sondern nur noch bis zu 300 Grad Celsius erwärmt wird, können kanzerogene Schadstoffe, die nur bei Verbrennungsprozessen entstehen, von vornherein vermieden werden. Aromen in Tabakerhitzersticks sind sehr beliebt und leisten einen großen Beitrag beim Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Tabakerzeugnisse. Ausgerechnet diese Produkte werden nun vom Gesetzgeber mit Zigaretten in einen Topf geworfen“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin.

Tabakerhitzer gewinnen zunehmend Akzeptanz bei Rauchern als potenziell risikoreduzierte Alternative zur Zigarette. Sie werden fast ausschließlich von ehemaligen Rauchern genutzt und sind deutlich weniger schädlich als konventionelle Zigaretten. Ihr Marktanteil liegt bei nunmehr fast 4 Prozent am Gesamttabakmarkt in Deutschland.

„Mit dieser Regelung erweist der Gesetzgeber dem in der Suchtbekämpfung bewährten Prinzip der Risikoreduzierung einen Bärendienst“, kritisierte Mücke weiter. „Besonders fatal ist die Nichtanwendung dieses Prinzips bei der Regulierung für die tabakfreien Nikotinbeutel. Es ist unbestritten, dass Nikotinpouches die am wenigsten schädliche Option für den Genuss von Nikotin sind. Die Bundesregierung muss Tobacco Harm Reduction endlich ernst nehmen“, empfahl er.  Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR als Fachbehörde, die das Bundeslandwirtschaftsministerium wissenschaftlich berät, hatte im Oktober 2022 in einer Risikobewertung eine Regulierung von Nikotinpouches im Tabakerzeugnisgesetz empfohlen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits im Mai 2021 eine Regulierung im Tabakrecht gefordert. Wie erfolgreich dieser Weg sein kann, zeigt das Beispiel Schweden, über das zuletzt umfassend medial berichtet wurde: Die Absenkung der Raucherquote in der schwedischen Bevölkerung auf fünf Prozent ist im Wesentlichen auf den Umstieg ehemaliger Raucher auf rauchfreie Alternativprodukte zurückzuführen. In Deutschland sind tabakfreie Nikotinbeutel weiterhin nicht zugelassen und werden gegenwärtig von Verbrauchern ohne jede Marktüberwachung und ohne einen effektiven Kinder- und Jugendschutz über den Versandhandel aus dem Ausland bezogen.  

Pressemitteilung vom 31.05.2023

(Berlin, 31.05.2023) Pünktlich zum Weltnichtrauchertag fordert der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung ein Verbot von süßen und fruchtigen Aromen in E-Zigaretten, um Jugendliche zu schützen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) lehnt die Verbotsvorschläge entschieden ab. Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und Liquids sollten nur reguliert werden, wenn eine erhöhte Schädlichkeit zu erwarten ist.

„Der Vorschlag von Herrn Blienert ist reiner Aktionismus“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE heute in Berlin. „E-Zigaretten sind keine Einstiegsprodukte und Aromen keine treibende Kraft für den jugendlichen Nikotinkonsum.“

Die vorgeschlagenen Aromenverbote würden vorwiegend erwachsene Dampfer einschränken, ohne den Jugendschutz zu stärken. Nach aktuellen Zahlen stagniert der Anteil regelmäßiger Dampfer bei Jugendlichen, sowie in allen Altersgruppen auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre und wird aktuell auf 1,3 % geschätzt. Obwohl Dampfprodukte in vielfältigen Geschmacksrichtungen angeboten werden, bleibt die Prävalenz sehr niedrig und erfordert keine strengere Regulierung.

Von der Tabakkontrolle werden Schreckensszenarien gemalt, wonach Jugendliche mit bestimmten Aromen gezielt geködert werden. Die Annahme, dass bestimmte Geschmacksrichtungen für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind, trifft allerdings nicht zu. Die Geschmackspräferenzen von Erwachsenen und Jugendlichen unterscheiden sich kaum. Eine Studie der niederländischen staatlichen Forschungseinrichtung RIVM ergab, dass süße und fruchtige Aromen von allen Altersklassen bevorzugt werden. Tabakaromen wurden dagegen von Rauchern und Nichtrauchern altersunabhängig als wenig ansprechend bewertet. Die geschmackliche Vielfalt kann für erwachsene Raucher ein wichtiger Motivationsfaktor sein, um E-Zigaretten dauerhaft zu nutzen. Fast die Hälfte der aktuellen Dampfer verzichtet mittlerweile vollständig auf Tabakzigaretten in Deutschland.

„Der BVTE unterstützt einen starken Jugendschutz“, betont Jan Mücke und fordert die konsequente Durchsetzung der bestehenden Abgabeverbote und Alterskontrollen im Handel. Jugendschutz darf kein Vorwand werden, um nur noch den Verkauf unattraktiver Waren an Erwachsene zu gestatten. Das Potenzial von Dampfprodukten zur Rauchprävention wäre dadurch ernsthaft gefährdet.

Pressemitteilung vom 26.05.2023

(Berlin, 26.05.2023) Das Motto des diesjährigen Weltnichtrauchertages „Nahrung statt Tabak“ der Weltgesundheitsorganisation WHO zielt am Kern der Ursachen für Nahrungsmittelkrisen vorbei. In ihrem Kampf gegen den Tabak leistet die WHO damit keinen Beitrag zu sozialen und ökologischen Verbesserungen in den Erzeugerländern und unterschlägt vollständig die Anstrengungen der Branche für einen nachhaltigen Tabakanbau.

„Die WHO präsentiert mit dem diesjährigen Motto des Weltnichtrauchertags einen populistisch vereinfachten Lösungsansatz und ignoriert die Aktivitäten und Erfolge der Tabakwirtschaft für einen ressourcenschonenden Tabakanbau,“ erklärte Jan Mücke, der Hautgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). „Nahrung statt Tabak“ appelliere an schlichte Emotionen, gehe aber an den Fakten vorbei.

Der Anbau von Tabak ist rückläufig, findet auf weniger als 1% der weltweiten Agrarfläche statt (nach den Angaben der Welternährungsorganisation FAO etwa 3,6 Mio. ha weltweit) und stellt deswegen aus globaler Perspektive keine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion dar. Nahezu die dreifache Fläche (etwa 10 Mio. ha), die weltweit für den Tabakanbau genutzt wird, geht jedes Jahr durch Versiegelung, Baulandgewinnung, Bodendegeneration oder Umweltzerstörung als Ackerfläche verloren.[1]

In vielen Ländern trägt der Anbau von Tabak zur Sicherung des wirtschaftlichen Auskommens und damit zur Ernährungssicherheit der Landwirte bei. Tabak ist eine profitable Nutzpflanze, sie gedeiht gut auf ungünstigen Böden und benötigt weniger Wasser als andere Kulturen. Die geernteten Tabakblätter sind nicht schnell verderblich und benötigen keine Kühlkette. Verträge zwischen Landwirten und Käufern garantieren eine Abnahme der Ernte und sind ein gutes Mittel für die Tabakbauern, um Preisschwankungen auf dem freien Markt zu begegnen.

Der Agrarsektor sieht sich in vielen Ländern der Welt mit ökologischen und sozialen Problemen konfrontiert, wie den Verlust der biologischen Vielfalt, die fortschreitende Waldrodung, die Verschlechterung der Bodenqualität oder Kinderarbeit. Der Tabakanbau bildet hier keine Ausnahme – die Ursachen liegen nur nicht in der angebauten Kultur begründet.

Tabak ist als landwirtschaftliches Produkt die Grundlage des wirtschaftlichen Handels der Branche. Die Hersteller von Tabakerzeugnissen nehmen die Probleme und Risiken, die im Anbau von Tabak in vielen Ländern der Welt auftreten, sehr ernst und bemühen sich deswegen intensiv um nachhaltige Verbesserung für Landwirte und die Umwelt. Sie haben gemeinsam mit Erzeugern und Abnehmern das umfassende Sustainable Tobacco Programme (STP) entwickelt, das die Standards und Regeln für gute landwirtschaftliche Praktiken, das Umweltmanagement aber auch für wichtige soziale und menschenrechtliche Bereiche festlegt. „Das Programm gilt für die gesamte Tabakbranche und die Teilnahme ist die Voraussetzung für die Belieferung unserer internationalen Mitgliedsunternehmen mit Rohtabak,“ erklärt Jan Mücke.

Das Programm wird unabhängig verwaltet und bewertet, ist in über 50 Ländern aktiv und erreicht mehr als 180 Tabaklieferanten und 5 Millionen Kleinbauern. Ein Schwerpunkt des Programms ist die Diversifizierung des Anbaus. Inzwischen bauen über 90 % der beteiligten Tabakpflanzer auch andere Kulturen, oftmals in Fruchtfolge, an. Dies erhöht nicht nur die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, sondern trägt dort auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung und zum Erhalt der Bodengesundheit bei.

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.

 

[1] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/weltweit-gehen-jaehrlich-10-millionen-hektar

Pressemitteilung vom 09.05.2023

Tabak-Konsultation: Letzte Chance für Nein zu EU-Verbotsplänen

(Berlin, 9. Mai 2023) Die öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung der Tabak-und E-Zigaretten-Gesetzgebung in Europa endet am Dienstag, den 16. Mai. Das Bündnis der Verbände des Tabakwarengroß- und Einzelhandels, des Tankstellengewerbes und der Industrie fordert alle Händlerinnen und Händler in Deutschland auf, rechtzeitig an der Befragung teilzunehmen und damit die Chance zum gemeinsamen Protest gegen die Brüsseler Verbotspläne zu nutzen.

Die EU-Kommission bereitet eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für Tabakprodukte, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte vor und zielt damit auf ein „tabakfreies Europa“. Mit der noch bis Dienstag, den 16. Mai laufenden öffentlichen Konsultation zur Überprüfung des Rechtsrahmens für Tabak- und Nikotinprodukte macht die Brüsseler Behörde deutlich, dass damit
ein massiver Angriff auf Umsatz und Ertrag des Handels droht. Die EU-Kommission möchte in dieser Befragung von Händlern und Unternehmen erfahren, ob sogar bereits Vorbereitungen auf einen „Ausstieg aus dem Markt“, d.h. die Einstellung des Tabakverkaufs, getroffen worden seien.

Rund 3.800 Personen und Unternehmen aus Deutschland haben bislang in der Befragung der EU-Kommission ihre Meinung gesagt. Wenige Tage vor dem Ende der öffentlichen Konsultation appellierte Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), an die Händler in Deutschland, an der EU-Befragung teilzunehmen und sich gemeinsam
lautstark Gehör zu verschaffen: „Lassen Sie sich nicht von der EU das Geschäft kaputt machen! Nutzen Sie noch bis zum 16. Mai die Gelegenheit, um die EU-Pläne aufzuhalten.“

Mehr als 100.000 Anleitungen zur einfachen und schnellen Beteiligung an der EU-Konsultation hat das Bündnis aus Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) und Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) per Post, als online-Download und als Lieferbeilage des Großhandels in den deutschen Verkaufsstellen für Tabak und E-Zigaretten verteilt.
In der Anleitung wird Anmeldevorgang zur Befragung erklärt, auf Schlüsselfragen hingewiesen und gezeigt, wie der EU-Kommission mit eigenen Worten die Meinung gesagt werden kann. Die Beteiligung wird damit für den einzelnen Händler so einfach wie möglich gemacht und zugleich der erforderliche Zeitaufwand reduziert.

Hinweise:
Die Teilnahmeanleitung und der gemeinsame Aufruf der Verbände sind – auch auf Türkisch, Russisch und Arabisch - auf dieser Internetseite abrufbar.

Internetseite zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Pressemitteilung vom 06.04.2023

EU-Kommission: Sind Sie auf den Ausstieg aus dem Tabakmarkt vorbereitet?

(Berlin, 06. April 2023) Mit der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Tabak-Gesetzgebung unterstreicht die EU-Kommission nachdrücklich ihr politisches Ziel eines „tabakfreien Europas“: Händler von Tabak- und Nikotinprodukten werden befragt, ob sie bereits Vorbereitungen für einen „Ausstieg aus dem Markt“ getroffen haben. Ein Bündnis der Verbände des Tabakwarengroß- und
Einzelhandels, des Tankstellengewerbes und der Industrie ruft alle Händler auf, sich gemeinsam deutlich zu den EU-Plänen zu Wort zu melden, und verteilt zur Unterstützung aktuell in den Verkaufsstellen Anleitungen zur Beteiligung an der bis zum 16. Mai 2023 laufenden EU-Befragung.

Die EU-Kommission will mit einer verschärften Verbotspolitik den legalen Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten immer stärker einschränken und erschweren. Einheitsverpackungen für Tabakprodukte, Aromaverbote für E-Zigaretten oder Werbeverbote und Beschränkungen der Warenpräsentation in den Geschäften – es droht ein massiver Angriff auf Umsatz und Ertrag des Handels.
Die EU-Kommission ist jedoch verpflichtet, vor einer Änderung des EU-Regelwerkes die Meinung von Bürgern und Betroffenen einzuholen und führt deswegen eine öffentliche Befragung auf Ihrer Internetseite durch.

„Händler sind als Kleinunternehmer von den Plänen der EU-Kommission zur Verschärfung der Tabakregeln unmittelbar wirtschaftlich betroffen. Deswegen hat ihre Meinung in dieser Befragung ein besonderes Gewicht und muss berücksichtigt werden“, erklärte Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) die Bedeutung einer zahlenmäßig starken
Beteiligung der Händler an der EU-Befragung. Claus Obholzer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) ergänzte: „Egal ob Fachgeschäft, Kiosk, Tankstelle oder Supermarkt – nur wenn Sie sich gemeinsam mit den tausenden Händlern in Deutschland und Europa deutlich zu Wort melden, können wir die EU-Pläne noch stoppen. Bitte nehmen Sie an der Befragung teil und sagen Sie der EU-Kommission Ihre Meinung!“

Das Bündnis aus Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) und Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ruft unter dem Motto „Lass Dir nicht von der EU das Geschäft kaputt machen!“ zu einer Teilnahme an der Befragung auf.

Per Post und als Lieferbeilage des Großhandels werden Anleitungen mit hilfreichen Tipps und Hinweisen zur Beteiligung in den deutschen Verkaufsstellen verteilt. Darin wird der Anmeldevorgang zur Befragung erklärt, auf Schlüsselfragen hingewiesen und gezeigt, wie der EU-Kommission mit eigenen Worten die Meinung gesagt werden kann. Die Teilnahme an der nicht sehr nutzerfreundlichen EU-Befragung wird damit für den einzelnen Händler so einfach wie möglich gemacht und zugleich der erforderliche Zeitaufwand gering gehalten.

Hinweise:
Die Teilnahmeanleitung und der gemeinsame Aufruf der Verbände sind – auch auf Türkisch, Russisch und Arabisch - auf dieser Internetseite abrufbar.

Internetseite zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission

Pressemitteilung vom 08.02.2023

Der Zigarettenabsatz ist 2022 auf 65,8 Mrd. Stück gefallen. Das sind 8,3% weniger als im Vorjahr, als noch 71,7 Mrd. Zigaretten versteuert wurden. Das geht aus den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Steuerzeichenbezug für Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren hervor.

Der Zigarettenabsatz geht seit Jahren kontinuierlich zurück. 2012 wurden noch 82,4 Mrd. Zigaretten konsumiert. Durch Tabaksteuererhöhungen, aber auch durch inflationsbedingte Preisanpassungen ist zum Beispiel eine Packung Zigaretten (20 St.) im Top-Markenbereich 2022 und 2023 jeweils um über 5% teurer geworden und liegt damit unter der durchschnittlichen Inflationsrate.

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Pressemitteilung vom 29.01.2023

Der Konsum von E-Zigaretten verursacht eine um 95 Prozent geringere Schadstoffbelastung als das Rauchen und fördert nicht den Einstieg in den Tabakkonsum. Forderungen nach Regulierungsverschärfungen und Verboten für elektronische Zigaretten des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha entbehren einer wissenschaftlichen Grundlage. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) erklärte dazu heute in Berlin: „Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die Schadstoffaufnahme beim Dampfen von E-Zigaretten sehr viel geringer als beim Tabakrauchen ist. Der Minister bewirkt mit seinen postfaktischen Aussagen eine Verbraucherverunsicherung mit gesundheitspolitisch kontraproduktiven Folgen.“

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Pressemitteilung vom 19.01.2023

Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen Zweifel an Anstieg der Raucherquote
In Deutschland wird immer seltener zur Zigarette gegriffen. Im vierten Jahr in Folge wird 2022 der Absatz versteuerter Zigaretten zurückgehen und erstmalig deutlich unter die Schwelle von 70 Mrd. Stück sinken. Die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen erhebliche Zweifel an Hinweisen der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA), dass wieder mehr Menschen in Deutschland Tabak konsumierten.

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Umweltschutz

Pressemitteilung vom 02.11.2022

Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte

(Berlin, 02. November 2022) Der heutige Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte daher zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt. „Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch - in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland HDE e. V. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten »zwischen den betroffenen Akteuren« festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoff-verpackungen e.V. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene sog. Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten. „Laut Kabinetts-beschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Dr. Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverband e.V. Auch um die geplante Besetzung der Kommission gibt es Streit. „Umwelt- und Verbraucherverbände sind keine »betroffenen Akteure« entsprechend den EU-Vorgaben. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission dürfen daher nur Vertreter der betroffenen Wirtschaft und Kommunen in paritätischer Besetzung sein. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden“, so Gayk.

Unklar ist derzeit noch, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. „Es ist – gerade in diesen Zeiten - inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäfts-führer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE). Die noch ausstehende Ermittlung der umzulegenden Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich auch die Stückzahl und das Volumen mit zu berücksichtigen, erteilt er eine Absage. „Die Ausweitung auf andere Kostenparameter außer Gewicht ist nicht praxisgerecht und würde zu einer massiven Überdeckung der tatsächlichen Kosten der Kommunen führen. Der Kostenanteil muss in einem konkreten Verhältnis zu den Abfallmengen stehen, daher halten wir Beträge, die über den gewichtsmäßigen Anteil von 175 Millionen Euro pro Jahr hinausgehen, für nicht gerechtfertigt“, stellt Mücke fest.

Kritisiert wird schließlich eine fehlende Ausnahme für pfandpflichtige Einweg-Getränkeflaschen. „In Deutschland sorgt ein effektives Pfandsystem dafür, dass die Gefahr der Vermüllung durch Getränkeflaschen aus Kunststoff stark reduziert wird. Gleichwohl will der Vorschlag auch bepfandete Flaschen mit einer Sonderabgabe belegen“, kritisiert Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE). Zwar sei es ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Vorschlag unterschiedliche Abgabensätze für pfandpflichtige und nicht-bepfandete Flaschen vorsehe. „Das genügt jedoch nicht: Für Hersteller von bepfandeten Getränkeflaschen bedeuten die Registrierung, Meldung und Abwicklung einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand steht völlig außer Verhältnis zu der angedachten sehr niedrigen Abgabenhöhe“, kritisiert Feller und fordert dagegen eine Bagatellgrenze, wonach Produkte, die weniger als 1 Prozent des Abfall- und Müll-Aufkommens ausmachen, von den Vorgaben ausgenommen sind.

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Pressemitteilung vom 11.10.2022

Bundesinstitut empfiehlt wissenschaftsbasierte Regulierung

(Berlin, 11. Oktober 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt in der am 7. Oktober 2022 veröffentlichten Stellungnahme zu tabakfreien Nikotinbeuteln, dass mit dieser neuen rauch- und tabakfreien Produktkategorie die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Rauchen reduziert werden können. Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus befürwortet das BfR eine Regulierung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf der Nikotinbeutel.

Pressemitteilung vom 16.09.2022

Anlässlich des World Cleanup Days am 17. September erneuert der BVTE seinen Appell zum Umweltschutz. Zahlreiche ehrenamtliche Initiativen und Privatpersonen engagieren sich jährlich an diesem Tag in mehr als 160 Ländern auf der ganzen Welt für eine saubere Umwelt.

Vor knapp zwei Jahren hat der BVTE seine Kampagne „Achte auf die Umwelt“ ins Leben gerufen und seitdem eine knappe Viertel Million Taschenaschenbecher kostenfrei verteilt. So werden an den Stränden der deutschen Ostsee Strandbesucher bei Anmietung eines Strandkorbs mit einem handlichen Aschenbecher des BVTE versorgt. Dank der Unterstützung des Landesverbandes der Strandkorbvermietungen Schleswig-Holstein beteiligen sich zahlreiche Strandkorbvermieter an der Aktion und tragen damit zur Sauberkeit an den Stränden bei. Aber auch bei Festivals, Stadtfesten und vielen Aufräumaktionen sind die wiederverwendbaren Aschenbecher bundesweit von der Ostsee bis ins Allgäu im Einsatz.

Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist der Umweltschutz und die Reinhaltung der Natur. Leider entsorgen nicht alle Raucher ihre Zigarettenabfälle ordentlich über Abfallbehälter und den Hausmüll. Abfälle jeglicher Art, egal ob Kaugummis, Zigarettenreste oder Fastfood-Verpackungen, sind ein globales Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Auch wenn ein Großteil der Bevölkerung seinen Müll korrekt entsorgt, landet immer noch zu viel in der Umwelt.

Der BVTE will im Rahmen seiner Kampagne und mit der Website www.achteaufdieumwelt.de Verbraucher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll im Allgemeinen sensibilisieren und zu mehr Achtsamkeit für eine saubere Umwelt animieren. Mit Aschenbechern, verschiedenen Plakatmotiven, einem Präventionsflyer, Videos sowie zahlreichen Informationen zum Littering und zu Zigarettenabfällen im Besonderen und Wissenswertem zum Filter auf der Kampagnenseite werden die Verbraucher umfassend informiert. Zusätzlich werden Sammelbehälter in Zigarettenoptik für besonders betroffene Hot Spots gesponsert, um punktuell noch mehr Bewusstsein für das Problem der Zigarettenabfälle zu schaffen.   

 

„Unsere Initiative richtet sich in erster Linie an unsere Konsumenten und möchte die gedankenlose Umweltverschmutzung vermeiden helfen“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Auch wenn es keine schnelle Lösung geben wird und einzelne Maßnahmen das Problem nicht lösen werden, sei es wichtig, das Bewusstsein für einen achtsamen Umweltschutz zu schärfen. „Nur die Kombination aus vielen Instrumenten wird mittel- und langfristig für einen besseren Umweltschutz sorgen, und nur gemeinsam kann das Problem des Litterings nachhaltig geändert werden: Hersteller, Verbraucher, Politik und Kommunen stehen hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Künftig sollen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, dazu zählen auch Zigarettenfilter, mehr Verantwortung übernehmen und sich an Reinigungskosten für den öffentlichen Raum beteiligen.  Die Tabakwirtschaft wird ihren Teil der Verantwortung tragen und setzt sich für eine kosteneffiziente Lösung des Litteringproblems ein. Sie macht sich neben der Beteiligung an den Reinigungskosten stark für ein größeres Problembewusstsein bei den Konsumenten. Zigarettenabfälle sollen nicht in der Natur oder im Wasser landen – sie müssen ordentlich entsorgt werden. Nur eine Änderung des Verbraucherverhaltens führt zu einer saubereren Umwelt.

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Pressemitteilung vom 15.09.2022

Tabakbranchenverbände fordern differenzierte, fortschrittliche Lösungen in der aktuellen Krisenzeit

(Dortmund, 15. September 2022) Die allgemeine Belastung der Wirtschaft durch Corona, unterbrochene Lieferketten, Inflation und Energiekrise verursacht auch in der Branche für Tabakwaren und neuartige Nikotinprodukte Schwierigkeiten, erklärten die Vertreter der Branchenverbände anlässlich der Eröffnung der Leitmesse InterTabac heute in Dortmund. Ein reflexartiges Weiterdrehen der Regulierungsschraube müsse aktuell mehr denn je unterlassen und von einer differenzierten, fortschrittlichen Politik abgelöst werden.
Mit den bevorstehenden Anpassungen der EU-Tabaksteuer- und EU-Tabakproduktrichtlinie werden für die gesamte Branche die Weichen für die kommenden Jahre gestellt werden. Hier müsse eine differenzierte Regulierung erfolgen, die die Besonderheiten der einzelnen Produktkategorien genauso berücksichtige wie die Belastungsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland.

Feinschnitt-Tabak habe eine andere steuerliche Belastbarkeit als die Zigarette, beim klassischer Pfeifentabak sei der Jugendschutz kein Thema und der Markt für klassischen Schnupftabak werde kontinuierlich kleiner. Diese simplen Wahrheiten müssten bei den Entscheidungsträgern in Berlin und Brüssel wieder mehr Berücksichtigung finden. „Gerade in dem derzeitigen Dauerkrisenmodus
ist es von höchster Relevanz, dass eine differenzierte Regulierung stattfindet“, so Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Denn nur mit einer ausgeglichenen Regulierung, die die Unterschiede verschiedener Produktkategorien anerkennt, kann das Kulturgut Tabak fortbestehen.“

Eine prohibitive Tabakpolitik, die auf deutliche Tabaksteuererhöhungen, immer größere Warnhinweise oder Einheitsverpackungen setzt, werde von den Konsumenten als Gängelung und Schikane wahrgenommen – erreiche jedoch keine gesundheitspolitischen Ziele. „Die Regulierungsschraube ist bei Tabak schon heute überdreht. Wir brauchen keine neuen Verbote, sondern vielmehr eine aktive Förderung schadstoffarmer Produktinnovationen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
Den Konsumenten sollte eine breite Auswahl potenziell risikoreduzierter Alternativen zur Verfügung stehen. Für die aktuell in Deutschland nicht verfügbaren tabakfreien Nikotinbeutel haben sich Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unlängst für eine Regulierung ausgesprochen. „Bei tabakfreien Nikotinbeuteln sollte die Bundesregierung den
wissenschaftsbasierten Ansatz berücksichtigen und zeitnah eine Regulierung nach Vorbild der E-Zigarette schaffen“, forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE.

Eine angemessene Berücksichtigung produktspezifischer Besonderheiten mahnte ebenfalls der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) für das Segment Zigarre und Zigarillo an. So handele es sich hierbei um reine Genussartikel, die meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht würden. Eine Jugendschutzproblematik bestehe nicht. Zudem würden die
mittelständischen Unternehmen der Zigarrenbranche von den aktuellen Entwicklungen wie Corona, Ukrainekrieg und Energiekrise in besonderem Maße belastet. Hinzu kämen hohe Investitionen zur Umsetzung eines verpflichtenden Track & Trace-Systems. „Vor diesem Hintergrund sind weitere Regulierungsmaßnahmen in Deutschland und besonders auf EU-Ebene nicht angebracht. Die Politik sollte in den nächsten Jahren auf Maßnahmen, die die Wirtschaftlichkeit unserer Unternehmen beeinträchtigen, dringend verzichten“, forderte Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ.

Im Tabakwaren-Handel seien die letzten Jahre für viele Händler ebenfalls von großer Unsicherheit und Existenzängsten geprägt gewesen. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) habe mit zwei Corona-Hilfsaktionen, für die seitens der Hersteller unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt wurden, für viele Händler wertvolle Hilfe leisten können. Nun gerate der Handel durch sprunghaft gestiegene Arbeitskosten, Inflation sowie explodierenden Energiekosten stark unter Druck. „Um Qualität und Quantität des Tabakwaren-Handels auch in Zukunft sicherzustellen, darf ihm die Luft zum Atmen nicht genommen werden“, erklärte Torsten Löffler, Präsident des BTWE.

englische Version

Pressemitteilung vom 19.08.2022

BVTE begrüßt wissenschaftsbasierten Ansatz für gesetzliche Regelung

(Berlin, 19. August 2022) Eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der Fachzeitschrift Tobacco Control bestätigt, dass tabakfreie Nikotinbeutel eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucherinnen und Raucher in Deutschland sein können. Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die u.a. eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes umfassen sollte.

„Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heute in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und die Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, sagte Mücke weiter.

Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben u.a. einen Nikotinwert von maximal 20 mg pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Verpackung, sowie die Verwendung eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die Mitgliedsunternehmen des BVTE bei der Herstellung ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität, sowie Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Dies entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind diese Produkte im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die oftmals nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

„Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von elektronischen Zigaretten kann hierbei als Vorlage dienen“, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind ein Genussmittel für erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten, durch die gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabakprodukten potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Produkt wird nach der Verwendung aus dem Mund genommen und entsorgt.

 

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.

Quellenangaben:

Pressemitteilung vom 30.06.2022

Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

(Berlin, 30.06.2022) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.  

„Die Liquidsteuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen, zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen“ warnte Mücke weiter.

Der BVTE forderte die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte E-Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind.

Für die Zukunft der E-Zigarette ist entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik sollte sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden.

Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 01. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für einen Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden.

 

Pressemitteilung vom 8.06.2022

(Berlin, 8. Juni 2022) Die Europäische Kommission plant eine weitere Reform der Vorschriften für Tabakprodukte und E-Zigaretten und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch. Noch bis zum 17. Juni können Hersteller, Händler und Konsumenten sich mit ihrer persönlichen Stellungnahme einbringen und sich gegen weitere Einschränkungen und Verbote stark machen.

Befürchtet werden noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) hat deshalb die Initiative “Dein Ding! Sag Nein zu weiteren Verboten” gestartet, um Handel und Konsumenten bei der Beteiligung zu unterstützen.

[Link zur Initiative „Dein Ding“]

„Schon wenige Sätze reichen aus, jede einzelne Stellungnahme zählt. Jeder sollte die Chance nutzen, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen, auch wenn das Verfahren etwas kompliziert und das Zeitfenster knapp ist“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Nutzen wir gemeinsam die Chance, bei den geplanten Veränderungen noch ein Wörtchen mitzureden. Machen wir uns gemeinsam stark!“

Link für die direkte Stellungnahme auf der EU-Seite

Die Initiative „Dein Ding“ informiert über die Pläne der EU-Kommission und leistet Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation. Die Teilnehmer der Initiative werden auch über den nachfolgenden Prozess zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.

Link zur Initiative „Dein Ding“

Pressetermin am 3.05.2022

(Berlin, 28. April 2022)

Zu einem gemeinsamen Pressetermin zum Thema Umweltschutz laden der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und der Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein mit dem Vorsitzenden Marcus Bade herzlich ein:

 

am Dienstag, 3. Mai 2022

in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

an der Strandkorbvermietung Marcus Bade (Strandeingang 20),

Timmendorfer Strand, Kurpromenade 5

Die Kooperation zwischen BVTE und dem Landesverband der Strandkorbvermieter SH wird auch 2022 fortgesetzt. Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit ist der Schutz der Umwelt und die Verbrauchersensibilisierung im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung und Reinhaltung der Strände.

 

Jan Mücke wird sich mit dem Vorsitzenden Marcus Bade vor Ort austauschen und zugleich die neuen Sammelbehälter vorstellen und übergeben. Seit diesem Jahr sponsert der BVTE im Rahmen seiner Umweltkampagne Sammelbehälter für betroffene Hot Spots, an denen bisher ein Abfallbehältnis fehlt.

 

Der BVTE macht sich gemeinsam mit dem Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Mit der direkten Verteilung handlicher Taschenaschenbecher durch die Strandkorbvermieter wird direkt vor Ort ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Aufbewahrung und späteren Entsorgung des Inhalts im nächstgelegenen öffentlichen Abfallbehälter geboten.

 

Jeder Strandbesucher, der einen Strandkorb zwischen Travemünde und Hohwacht entlang der deutschen Ostsee anmietet, erhält bei Bedarf einen kostenfreien Taschenaschenbecher.

 

Nicht alle Raucherinnen und Raucher entsorgen ihre Zigarettenabfälle vernünftig in Abfallbehältern, wenn sie am Strand, auf der Straße oder im Park rauchen. Oft geschieht dies aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch achtloses Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

 

Durch die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) und einen konsequenteren Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen können Städte und Gemeinden ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten.

 

Die Bekämpfung des Litterings wird nur erfolgreich sein, wenn durch Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Link: www.achteaufdieumwelt.de

Pressemitteilung vom 27.04.2022

(Berlin, 27. April 2022)

Dr. Carsten Wehrmann, Sprecher des Vorstandes und General Manager der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, wurde ohne Gegenstimme zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gewählt.

„Ich freue mich, die Zukunft der deutschen Tabak- und Nikotinwirtschaft künftig als Vorstandsvorsitzender des BVTE mitgestalten zu dürfen. Mein Hauptaugenmerk wird dem offenen Dialog mit Politik und Gesellschaft gelten, um die Chancen neuer, risikoärmerer Produkte in den Mittelpunkt künftiger Regulierungen zu stellen. Der BVTE wird sich unter meiner Führung auch künftig für die Souveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen. Wir werden als verantwortungsbewusste Branche unseren Beitrag zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung leisten,“ erklärte Wehrmann heute in Berlin.

Carsten Wehrmann dankte seinem Vorgänger Oliver Engels (BAT) sehr herzlich für seinen herausragenden Einsatz für die Weiterentwicklung des BVTE, der im September 2019 als Branchenspitzenverband für die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Tabakwirtschaft und der Hersteller neuartiger Erzeugnisse gegründet wurde.

Die Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden war erforderlich, da Oliver Engels zum Head of Marketing Asia-Pacific & Middle East bei BAT ernannt worden und somit aus der Geschäftsführung der British American Tobacco (Germany) GmbH sowie aus dem BVTE-Vorstand ausgeschieden war.

PDF zur PM vom 27.04.2022

Menthol

Pressemitteilung vom 16.02.2022

(Berlin, 16. Februar 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 28. Dezember 2021 seine Stellungnahme (043/2021) zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten. Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen.

„Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagt der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“

Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons bzw. einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der ansonsten keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung (Stellungnahme 045/2015 vom 30.07.2015) und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

Pressemitteilung vom 14.01.2022

(Berlin, 14. Januar 2022) Der Absatz von Zigaretten betrug 2021 71,8 Mrd. Stück. Das waren 2,8% weniger Zigaretten als im Vorjahr. 2020 wurden noch 73,8 Mrd. Zigaretten geraucht. Auch Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen lag mit -5,6% unter dem Vorjahresergebnis. Dies geht aus den Daten zum Steuerzeichenbezug von Tabakwaren für das Jahr 2021 hervor, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden.

Der Absatzrückgang hatte aber keine gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer für den Bund, da die Tabaksteuer nicht nur auf die Menge, sondern auch auf den Preis erhoben wird. 97% des gesamten Tabaksteueraufkommens werden über die Produkte Zigaretten und Feinschnitt generiert. Die Steuereinnahmen liegen 2021 sehr stabil bei 14,7 Mrd. Euro. Das sind 0,5% mehr als 2020.

Die Pandemie beeinflusst weiterhin das Kaufverhalten der Verbraucher. Es werden weniger Einkäufe getätigt. Der Trend zur Vorratshaltung und Großpackungen bei Tabakwaren ist wie im letzten Jahr ungebrochen. Der überwiegende Teil der Verbraucher von Tabakwaren zeigt eine hohe Preissensibilität und zieht die preisgünstigeren XXL-Packungen vor.

Pressemitteilung vom 28.09.2021

(Berlin, 28.09.2021) In einer regulären turnusmäßigen Wahl am 24. September 2021 wurde der Vorstand des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in einer Präsenzveranstaltung in Berlin einstimmig im Amt bestätigt.   

Den Vorsitz hat auch weiterhin Oliver Engels, BAT Area Director Central Europe North sowie Sprecher der deutschen BAT Gesellschaften, inne.  

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbandes wurde Henry Schütz (Prokurist Riccardo Retail GmbH) wiedergewählt.   

Bestätigt wurden auch alle weiteren Vorstandkollegen: Dr. Carsten Wehrmann (Reemtsma), Mark Rock (JT International), Stephan Endler (Niko Liquids), Robert Guden (Heintz van Landewyck), Jessy Philipp (TMCC – Tobacco Management & Consulting) und Marc von Eicken (Joh. Wilh. von Eicken). Neu im Vorstand sind Matthias Baltes (Highendsmoke) und Christian Hinz (Gizeh).

Ein Wechsel gibt es zum 1. Oktober innerhalb der Mitgliederstruktur. Die Firma Hauni ist künftig neues Partnermitglied des Verbandes. Damit zählt der Bundesverband 13 ordentliche Mitglieder und 6 Partnermitglieder.

Pressemitteilung vom 29.07.2021

(BERLIN, 29. Juli 2021) Das Bundeskartellamt hat am 9. Juli 2021 die BVTE-Produkt- und Werbestandards für tabakfreie Nikotinbeutel anerkannt und dies am 28. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Tabakfreie Nikotinbeutel (auch Nikotinpouches oder Nicopods genannt) sind ein relativ neues Genussmittel. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie reines Nikotin, aber keinen Tabak. Ein Pouch wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt und konsumiert. Das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Nach der Verwendung wird der Pouch aus dem Mund entnommen und entsorgt. Wegen der fehlenden Verbrennung von Tabak bieten diese Produkte eine potenziell risikoreduzierte Alternative für den Konsum von Nikotin. Mit den BVTE-Produkt- und Werbestandards verpflichten sich die im BVTE zusammengeschlossenen Hersteller und Anbieter auf die Einhaltung verbindlich geltender Wettbewerbsregeln für die Qualität und Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln auf dem deutschen Markt. Die Standards sollen mangels produktspezifischer gesetzlicher Vorschriften einen effektiven Verbraucher- und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Pressemitteilung vom 30.05.2021

(BERLIN, 30. Mai 2021) Rauchen ist rückläufig, besonders bei Jugendlichen. Der Raucheranteil sank in dieser Altersgruppe auf etwa 5-6 % und der Zigarettenkonsum in Deutschland hat sich seit der Jahrtausendwende fast halbiert. Trotz der umfassenden gesundheitlichen Aufklärung rauchen noch immer etwa 15 Millionen Erwachsene.

„Wir können nicht erwarten, dass Tabakrauchen in den nächsten Jahren verschwinden wird“, sagt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Die extremen Verbotsforderungen des DKFZ für ein tabak- und e-Zigarettenfreies Deutschland bis 2040 atmen einen totalitären und illiberalen Geist. Sie sind völlig aus der Zeit gefallen und ignorieren intelligentere Politikansätze wie die „Tobacco Harm Reduction“, die in anderen Ländern erfolgreich umgesetzt werden. Es ist an der Zeit, das alte Schwarz-Weißdenken „Quit or Die“ in Deutschland zu beenden.

Pressemitteilung vom 16.05.2021

(BERLIN, 16. Mai 2021) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) startet eine Initiative zum Schutz der Umwelt. Der Aufruf „Achte auf die Umwelt“ soll Verbraucher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll im Allgemeinen und Zigarettenabfällen sensibilisieren und zu mehr Achtsamkeit für eine saubere Umwelt animieren.

Die gleichlautende Website www.achteaufdieumwelt.de bietet zahlreiche Informationen zum Littering und zu Zigarettenabfällen im Besonderen, Wissenswertes zum Filter und zur aktuellen Kampagne „Ich rauche – und achte auf die Umwelt“ des Verbandes. 

Abfälle jeglicher Art, egal ob Kaugummis, Zigarettenreste oder Fastfood-Verpackungen, sind ein globales Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Auch wenn ein Großteil der Bevölkerung seinen Müll vernünftig entsorgt, landet immer noch zu viel in der Umwelt. Leider entsorgen auch nicht alle Raucher ihre Zigarettenabfälle sorgfältig und ordentlich in Abfalleimern, besonders, wenn sie unterwegs sind. Dabei stecken hinter achtlosem Wegwerfen oft nur Gedankenlosigkeit, fehlendes Bewusstsein für die dadurch verursachte Umweltverschmutzung und begangene Ordnungswidrigkeit, oder schlicht fehlende Entsorgungsmöglichkeiten.

 

Pressemitteilung vom 11.05.2021

(BERLIN, 11. Mai 2021) Im Nachgang zur heutigen virtuellen Pressekonferenz werden nachfolgende Statements von BDZ und BVTE mit der freundlichen Bitte um Berücksichtigung bei der Berichterstattung veröffentlicht.

Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft: Die Bekämpfung des Tabakwarenschmuggels und der illegalen Herstellung von Tabakerzeugnissen obliegt allein der Zollverwaltung, Ermittlungen werden durch den Zollfahndungsdienst geführt. Nach Angaben der Zigarettenindustrie liegt der Verbrauch unversteuerter Zigaretten in Deutschland bei ca. 19 Milliarden Stück.

Die Kontroll- und Fahndungseinheiten des Zolls sind nach Ansicht des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft aufgrund ihrer personellen und materiellen Ausstattung nur noch bedingt in der Lage die illegale Einfuhr von Zigaretten und Tabakerzeugnissen sowie der nach dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Steuergegenstände von erhitztem Tabak und E-Zigaretten effektiv zu bekämpfen. Der Schwarzmarkt für unversteuerte Zigaretten ist seit Jahren unverändert groß. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen eine immer weiter zunehmende Professionalisierung auf Täterseite. Es hat sich eine konkrete Schattenwirtschaft gebildet, die alle Aspekte des Wirtschaftslebens abdeckt – illegale Produktion, Transport und Lagerung sowie Geldwäsche inkriminierter Gelder. Der dadurch entstehende Steuerschaden wird auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Der Referentenentwurf wirkt im Bereich der neuartigen Erzeugnisse – Erhitzter Tabak und E-Zigaretten – wie ein Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität.

 

Pressemitteilung vom 04.05.2021

(BERLIN, 04. Mai 2021) Die deutsche Zollverwaltung hat 2020 105 Mio. geschmuggelte Zigaretten sichergestellt. Das sind 75% mehr Schmuggelzigaretten als im Vorjahr 2019, in dem der Zoll 60 Mio. Zigaretten konfiszieren konnte. Dies geht aus der Zollbilanz 2020 hervor, die gestern von Bundesfinanzminister Scholz vorgestellt wurde.

Trotz Grenzschließungen und eingeschränktem Reiseverkehr war 2020 fast jede sechste konsumierte Zigarette (17,2%) nicht in Deutschland versteuert. Nach Schätzungen des BVTE dürfte mindestens ein Drittel davon geschmuggelt gewesen sein. Auch im 1. Quartal 2021 bleibt der Anteil der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten trotz der Lockdown-Maßnahmen mit 14,9% überraschend hoch. „Zigarettenschmuggel und die damit verbundene Organisierte Kriminalität bleibt auch in Corona-Zeiten ein ernstes Problem“, beurteilt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, die Erfolgsbilanz der deutschen Zöllner, „eine weitere Abwanderung der Konsumenten zur illegalen Ware ist jedoch zu befürchten, wenn die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Tabaksteuererhöhungen ab 2021 bis 2026 in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden.“

 

Pressemitteilung vom 21.04.2021

(BERLIN, 21. April 2021) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) freut sich über einen hochkarätigen neuen Mitarbeiter: Der promovierte Biochemiker Frank Henkler-Stephani wechselt nach 13 Jahren im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum BVTE. Henkler-Stephani war am BfR für Tabakerzeugnisse, Tabakerhitzer, E-Zigaretten und andere Nikotin-Produkte zuständig.

Im Verband wird sich der 54-Jährige als Senior Director Harm Reduction hauptsächlich um das Themengebiet Risikoreduzierung durch neuartige Erzeugnisse kümmern. Henkler-Stephani sieht seine neue Aufgabe nicht als Seitenwechsel, sondern vielmehr als Chance, das gesundheitspolitische Potential von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und anderen neuartigen Nikotinerzeugnissen in den Mittelpunkt der aktuellen Debatten zu rücken. Er möchte in den wissenschaftlichen und politischen Diskurs neue Perspektiven einbringen und zu einer Versachlichung politischer Entscheidungen beitragen.

 

Pressemitteilung vom 18.01.2021

(Berlin, 18. Januar 2021) Heute hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Absatz von Tabakwaren nach Steuerzeichenbezug für das Jahr 2020 veröffentlicht. Der Absatz von Zigaretten ging um 1,1% zurück im Vergleich zu 2019. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen konnte mit 10,6% hingegen kräftig zulegen. Allerdings ist der Banderolenbezug nur ein Hinweis auf die produzierten Mengen und kann nur eingeschränkt den tatsächlichen Konsum messen.

Der Absatz von Tabakwaren war insgesamt trotz Corona-Krise im Großen und Ganzen stabil, was auch an den Tabaksteuereinnahmen abzulesen ist. Das Aufkommen an Tabaksteuer bewegt sich auf einem konstanten Niveau. 2020 wurden 14,6 Mrd. Euro eingenommen. Das sind Mehreinnahmen von 2,7% gegenüber dem Vorjahr, die der Bund für sich verbuchen kann. 2019 betrugen die Einnahmen aus der Tabaksteuer 14,2 Mrd. Euro.

 

Pressemitteilung vom 28.12.2020

(Berlin, 28.12.2020) E-Zigaretten ermöglichen im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten einen potenziell risikoärmeren Nikotingenuss – aber Verdampfer und Liquids sollten geprüfte Qualitätsware aus dem Fachhandel sein.

Speziell in Deutschland unterliegt die Herstellung von E-Zigaretten und deren Liquids bereits hohen gesetzlichen Anforderungen. Um die bestmögliche Qualität und Sicherheit für ihre Produkte zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in diese Produktkategorie zu stärken, gehen die BVTE-Mitgliedsunternehmen nun einen Schritt weiter und haben für die Herstellung von E-Zigaretten zusätzliche wichtige Kriterien identifiziert (LINK: „BVTE-Aussagen zur Qualität und Sicherheit von E-Zigaretten“).

 

Pressemitteilung vom 26.11.2020

(Berlin, 26.11.2020) Der heute in Berlin vorgestellte Drogen- und Suchtbericht 2020 der Bundesregierung bestätigt den positiven Trend, dass in Deutschland jedes Jahr weniger Kinder und Jugendliche zur Zigarette greifen. Zugleich macht der Bericht deutlich, dass einen Großteil der erwachsenen Raucherinnen und Raucher auch immer neue Regulierungsmaßnahmen nicht vom Nikotingenuss abhalten. Vor diesem Hintergrund forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) einen Paradigmenwechsel in der Politik: „Anstatt vollständige Tabakabstinenz durch immer neue, schikanöse Vorschriften erzwingen zu wollen, muss dem mündigen Verbraucher durch ein vielfältiges Produktangebot die Möglichkeit zu einem weniger schädlichen Nikotinkonsum eröffnet werden.“

 

Pressemitteilung vom 29.09.2020

(Berlin, 29.09.2020) In Liquids für elektronische Zigaretten in Deutschland findet sich kein gesundheitsgefährdendes Vitamin-E-Acetat, bestätigte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gestern in Berlin. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), dem deutschen Dachverband der Branche, erklärte dazu heute in Berlin: „Wir begrüßen die Klarstellung des BfR, dass durch rechtskonforme E-Liquids in Deutschland keine Gefahr für die Konsumenten durch Vitamin-E-Acetat ausgeht. Behörden, Industrie und Handel sind nun gemeinsam gefordert, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese risikoärmeren Produkte zu stärken.“ In den USA kam es im Jahr 2019 zu einer Serie von schweren Lungenentzündungen und Todesfällen unter Konsumenten von elektronischen Zigaretten, die mit Vitamin-E-Acetat gepanschte THC-Liquids vom Schwarzmarkt konsumiert hatten.

 

Pressemitteilung vom 11.09.2020

(Berlin, 11.09.2020) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke lädt zu einem Pressetermin zum Thema Umweltschutz herzlich ein:

Montag, 14. September 2020
in der Zeit von 12.15 Uhr bis 13.30 Uhr
an der Strandkorbvermietung Böttcher-Voß (Strandaufgang 14), Timmendorfer Strand

Jan Mücke wird vor Ort die neue Kampagne „Ich rauche & achte auf die Umwelt“ vorstellen und gemeinsam mit den Inhabern der Strandkorb-Buchungsplattform Strandbutler Arne Pokrandt und Niclas Apitz über die künftige Kooperation mit dem Lübecker Start-up und die Unterstützung der Strandkorbvermietungen berichten. Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit ist der Schutz der Umwelt und die Verbrauchersensibilisierung im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung und die Reinhaltung der Strände.

 

Pressemitteilung vom 30.06.2020

 

(Berlin, 30. Juni 2020) Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter, der an diesem Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden soll, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.

Pressemitteilung vom 25.05.2020

(Berlin, 25. Mai 2020) Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.  „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

Pressemitteilung vom 22.05.2020

(Berlin, 22. Mai 2020) Der Vorstand des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 150.000 Euro an der Corona-Hilfsaktion für Händler zugesagt. Wie Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mitteilt, unterstützen alle ordentlichen Mitglieder des neugegründeten Dachverbandes unbürokratisch und solidarisch die Hilfsaktion.

Pressemitteilung vom 15.01.2020

Der Absatz von Zigaretten nach Steuerbanderolenbezug blieb auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Im letzten Jahr wurden Steuerzeichen für 74,6 Mrd. Zigaretten bezogen, das waren 0,3 % mehr als 2018 mit 74, 4 Mrd. Stück. Dies geht aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Allerdings ist der Banderolenbezug nur ein Hinweis auf die produzierten Mengen und kann nicht den tatsächlichen Konsum messen.

Pressemitteilung vom 10.12.2019

Mücke: Verbotskoalition wird nicht bei Tabak halt machen
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich für ein de facto vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Damit soll erstmals in Deutschland die Werbung für gegenüber Erwachsenen frei handelbare Produkte untersagt werden.

Pressemitteilung vom 2.9.2019

Michael Kaib (Reemtsma) und Hans-Josef Fischer (Heintz van Landewyck) führen starken Branchenverband als Doppelspitze
In Berlin hat sich heute der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gegründet. Den Vorsitz übernehmen Michael Kaib (General Manager D-A-CH & Nordics und Vorstandssprecher Reemtsma) und Hans-Josef Fischer (Geschäftsführer Heintz van Landewyck) als Doppelspitze. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden des neuen Bundesverbandes wurde Henry Schütz (Prokurist Riccardo Retail) gewählt. Der mitglieder- und umsatzstarke Bundesverband tritt künftig für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein.

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Jan Mücke
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Tel: +49 30 8145936-52

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