Presse

Pressemitteilung vom 02.11.2022
Wirtschaft kritisiert unnötige Bürokratiekosten durch Einweg- Kunststoff-Fonds
Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte
(Berlin, 02. November 2022) Der heutige Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte daher zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.
Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt. „Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch - in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland HDE e. V. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.
Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten »zwischen den betroffenen Akteuren« festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoff-verpackungen e.V. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene sog. Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten. „Laut Kabinetts-beschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Dr. Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverband e.V. Auch um die geplante Besetzung der Kommission gibt es Streit. „Umwelt- und Verbraucherverbände sind keine »betroffenen Akteure« entsprechend den EU-Vorgaben. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission dürfen daher nur Vertreter der betroffenen Wirtschaft und Kommunen in paritätischer Besetzung sein. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden“, so Gayk.
Unklar ist derzeit noch, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. „Es ist – gerade in diesen Zeiten - inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäfts-führer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE). Die noch ausstehende Ermittlung der umzulegenden Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich auch die Stückzahl und das Volumen mit zu berücksichtigen, erteilt er eine Absage. „Die Ausweitung auf andere Kostenparameter außer Gewicht ist nicht praxisgerecht und würde zu einer massiven Überdeckung der tatsächlichen Kosten der Kommunen führen. Der Kostenanteil muss in einem konkreten Verhältnis zu den Abfallmengen stehen, daher halten wir Beträge, die über den gewichtsmäßigen Anteil von 175 Millionen Euro pro Jahr hinausgehen, für nicht gerechtfertigt“, stellt Mücke fest.
Kritisiert wird schließlich eine fehlende Ausnahme für pfandpflichtige Einweg-Getränkeflaschen. „In Deutschland sorgt ein effektives Pfandsystem dafür, dass die Gefahr der Vermüllung durch Getränkeflaschen aus Kunststoff stark reduziert wird. Gleichwohl will der Vorschlag auch bepfandete Flaschen mit einer Sonderabgabe belegen“, kritisiert Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE). Zwar sei es ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Vorschlag unterschiedliche Abgabensätze für pfandpflichtige und nicht-bepfandete Flaschen vorsehe. „Das genügt jedoch nicht: Für Hersteller von bepfandeten Getränkeflaschen bedeuten die Registrierung, Meldung und Abwicklung einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand steht völlig außer Verhältnis zu der angedachten sehr niedrigen Abgabenhöhe“, kritisiert Feller und fordert dagegen eine Bagatellgrenze, wonach Produkte, die weniger als 1 Prozent des Abfall- und Müll-Aufkommens ausmachen, von den Vorgaben ausgenommen sind.
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Pressemitteilung vom 11.10.2022
BfR bestätigt Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch Nikotinbeutel
Bundesinstitut empfiehlt wissenschaftsbasierte Regulierung
(Berlin, 11. Oktober 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt in der am 7. Oktober 2022 veröffentlichten Stellungnahme zu tabakfreien Nikotinbeuteln, dass mit dieser neuen rauch- und tabakfreien Produktkategorie die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Rauchen reduziert werden können. Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus befürwortet das BfR eine Regulierung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf der Nikotinbeutel.
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Pressemitteilung vom 16.09.2022
Achte auf die Umwelt! – BVTE sensibilisiert Verbraucher für eine verantwortungsbewusste Entsorgung von Abfällen / Knappe Viertel Million Taschenaschenbecher verteilt
Anlässlich des World Cleanup Days am 17. September erneuert der BVTE seinen Appell zum Umweltschutz. Zahlreiche ehrenamtliche Initiativen und Privatpersonen engagieren sich jährlich an diesem Tag in mehr als 160 Ländern auf der ganzen Welt für eine saubere Umwelt.
Vor knapp zwei Jahren hat der BVTE seine Kampagne „Achte auf die Umwelt“ ins Leben gerufen und seitdem eine knappe Viertel Million Taschenaschenbecher kostenfrei verteilt. So werden an den Stränden der deutschen Ostsee Strandbesucher bei Anmietung eines Strandkorbs mit einem handlichen Aschenbecher des BVTE versorgt. Dank der Unterstützung des Landesverbandes der Strandkorbvermietungen Schleswig-Holstein beteiligen sich zahlreiche Strandkorbvermieter an der Aktion und tragen damit zur Sauberkeit an den Stränden bei. Aber auch bei Festivals, Stadtfesten und vielen Aufräumaktionen sind die wiederverwendbaren Aschenbecher bundesweit von der Ostsee bis ins Allgäu im Einsatz.
Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist der Umweltschutz und die Reinhaltung der Natur. Leider entsorgen nicht alle Raucher ihre Zigarettenabfälle ordentlich über Abfallbehälter und den Hausmüll. Abfälle jeglicher Art, egal ob Kaugummis, Zigarettenreste oder Fastfood-Verpackungen, sind ein globales Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Auch wenn ein Großteil der Bevölkerung seinen Müll korrekt entsorgt, landet immer noch zu viel in der Umwelt.
Der BVTE will im Rahmen seiner Kampagne und mit der Website www.achteaufdieumwelt.de Verbraucher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll im Allgemeinen sensibilisieren und zu mehr Achtsamkeit für eine saubere Umwelt animieren. Mit Aschenbechern, verschiedenen Plakatmotiven, einem Präventionsflyer, Videos sowie zahlreichen Informationen zum Littering und zu Zigarettenabfällen im Besonderen und Wissenswertem zum Filter auf der Kampagnenseite werden die Verbraucher umfassend informiert. Zusätzlich werden Sammelbehälter in Zigarettenoptik für besonders betroffene Hot Spots gesponsert, um punktuell noch mehr Bewusstsein für das Problem der Zigarettenabfälle zu schaffen.
„Unsere Initiative richtet sich in erster Linie an unsere Konsumenten und möchte die gedankenlose Umweltverschmutzung vermeiden helfen“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Auch wenn es keine schnelle Lösung geben wird und einzelne Maßnahmen das Problem nicht lösen werden, sei es wichtig, das Bewusstsein für einen achtsamen Umweltschutz zu schärfen. „Nur die Kombination aus vielen Instrumenten wird mittel- und langfristig für einen besseren Umweltschutz sorgen, und nur gemeinsam kann das Problem des Litterings nachhaltig geändert werden: Hersteller, Verbraucher, Politik und Kommunen stehen hier gemeinsam in der Verantwortung.“
Künftig sollen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, dazu zählen auch Zigarettenfilter, mehr Verantwortung übernehmen und sich an Reinigungskosten für den öffentlichen Raum beteiligen. Die Tabakwirtschaft wird ihren Teil der Verantwortung tragen und setzt sich für eine kosteneffiziente Lösung des Litteringproblems ein. Sie macht sich neben der Beteiligung an den Reinigungskosten stark für ein größeres Problembewusstsein bei den Konsumenten. Zigarettenabfälle sollen nicht in der Natur oder im Wasser landen – sie müssen ordentlich entsorgt werden. Nur eine Änderung des Verbraucherverhaltens führt zu einer saubereren Umwelt.
englische Version

Pressemitteilung vom 15.09.2022
Regulierungsschraube nicht weiterdrehen
Tabakbranchenverbände fordern differenzierte, fortschrittliche Lösungen in der aktuellen Krisenzeit
(Dortmund, 15. September 2022) Die allgemeine Belastung der Wirtschaft durch Corona, unterbrochene Lieferketten, Inflation und Energiekrise verursacht auch in der Branche für Tabakwaren und neuartige Nikotinprodukte Schwierigkeiten, erklärten die Vertreter der Branchenverbände anlässlich der Eröffnung der Leitmesse InterTabac heute in Dortmund. Ein reflexartiges Weiterdrehen der Regulierungsschraube müsse aktuell mehr denn je unterlassen und von einer differenzierten, fortschrittlichen Politik abgelöst werden.
Mit den bevorstehenden Anpassungen der EU-Tabaksteuer- und EU-Tabakproduktrichtlinie werden für die gesamte Branche die Weichen für die kommenden Jahre gestellt werden. Hier müsse eine differenzierte Regulierung erfolgen, die die Besonderheiten der einzelnen Produktkategorien genauso berücksichtige wie die Belastungsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland.
Feinschnitt-Tabak habe eine andere steuerliche Belastbarkeit als die Zigarette, beim klassischer Pfeifentabak sei der Jugendschutz kein Thema und der Markt für klassischen Schnupftabak werde kontinuierlich kleiner. Diese simplen Wahrheiten müssten bei den Entscheidungsträgern in Berlin und Brüssel wieder mehr Berücksichtigung finden. „Gerade in dem derzeitigen Dauerkrisenmodus
ist es von höchster Relevanz, dass eine differenzierte Regulierung stattfindet“, so Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Denn nur mit einer ausgeglichenen Regulierung, die die Unterschiede verschiedener Produktkategorien anerkennt, kann das Kulturgut Tabak fortbestehen.“
Eine prohibitive Tabakpolitik, die auf deutliche Tabaksteuererhöhungen, immer größere Warnhinweise oder Einheitsverpackungen setzt, werde von den Konsumenten als Gängelung und Schikane wahrgenommen – erreiche jedoch keine gesundheitspolitischen Ziele. „Die Regulierungsschraube ist bei Tabak schon heute überdreht. Wir brauchen keine neuen Verbote, sondern vielmehr eine aktive Förderung schadstoffarmer Produktinnovationen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
Den Konsumenten sollte eine breite Auswahl potenziell risikoreduzierter Alternativen zur Verfügung stehen. Für die aktuell in Deutschland nicht verfügbaren tabakfreien Nikotinbeutel haben sich Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unlängst für eine Regulierung ausgesprochen. „Bei tabakfreien Nikotinbeuteln sollte die Bundesregierung den
wissenschaftsbasierten Ansatz berücksichtigen und zeitnah eine Regulierung nach Vorbild der E-Zigarette schaffen“, forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE.
Eine angemessene Berücksichtigung produktspezifischer Besonderheiten mahnte ebenfalls der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) für das Segment Zigarre und Zigarillo an. So handele es sich hierbei um reine Genussartikel, die meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht würden. Eine Jugendschutzproblematik bestehe nicht. Zudem würden die
mittelständischen Unternehmen der Zigarrenbranche von den aktuellen Entwicklungen wie Corona, Ukrainekrieg und Energiekrise in besonderem Maße belastet. Hinzu kämen hohe Investitionen zur Umsetzung eines verpflichtenden Track & Trace-Systems. „Vor diesem Hintergrund sind weitere Regulierungsmaßnahmen in Deutschland und besonders auf EU-Ebene nicht angebracht. Die Politik sollte in den nächsten Jahren auf Maßnahmen, die die Wirtschaftlichkeit unserer Unternehmen beeinträchtigen, dringend verzichten“, forderte Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ.
Im Tabakwaren-Handel seien die letzten Jahre für viele Händler ebenfalls von großer Unsicherheit und Existenzängsten geprägt gewesen. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) habe mit zwei Corona-Hilfsaktionen, für die seitens der Hersteller unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt wurden, für viele Händler wertvolle Hilfe leisten können. Nun gerate der Handel durch sprunghaft gestiegene Arbeitskosten, Inflation sowie explodierenden Energiekosten stark unter Druck. „Um Qualität und Quantität des Tabakwaren-Handels auch in Zukunft sicherzustellen, darf ihm die Luft zum Atmen nicht genommen werden“, erklärte Torsten Löffler, Präsident des BTWE.

Pressekontakt
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
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Tel: +49 30 88 66 36 123
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