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Pressemitteilung vom 19.08.2022

BVTE begrüßt wissenschaftsbasierten Ansatz für gesetzliche Regelung

(Berlin, 19. August 2022) Eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der Fachzeitschrift Tobacco Control bestätigt, dass tabakfreie Nikotinbeutel eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucherinnen und Raucher in Deutschland sein können. Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die u.a. eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes umfassen sollte.

„Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heute in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und die Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, sagte Mücke weiter.

Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben u.a. einen Nikotinwert von maximal 20 mg pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Verpackung, sowie die Verwendung eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die Mitgliedsunternehmen des BVTE bei der Herstellung ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität, sowie Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Dies entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind diese Produkte im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die oftmals nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

„Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von elektronischen Zigaretten kann hierbei als Vorlage dienen“, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind ein Genussmittel für erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten, durch die gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabakprodukten potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Produkt wird nach der Verwendung aus dem Mund genommen und entsorgt.

 

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.

Quellenangaben:

Pressemitteilung vom 30.06.2022

Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

(Berlin, 30.06.2022) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.  

„Die Liquidsteuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen, zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen“ warnte Mücke weiter.

Der BVTE forderte die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte E-Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind.

Für die Zukunft der E-Zigarette ist entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik sollte sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden.

Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 01. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für einen Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden.

 

Pressemitteilung vom 8.06.2022

(Berlin, 8. Juni 2022) Die Europäische Kommission plant eine weitere Reform der Vorschriften für Tabakprodukte und E-Zigaretten und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch. Noch bis zum 17. Juni können Hersteller, Händler und Konsumenten sich mit ihrer persönlichen Stellungnahme einbringen und sich gegen weitere Einschränkungen und Verbote stark machen.

Befürchtet werden noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) hat deshalb die Initiative “Dein Ding! Sag Nein zu weiteren Verboten” gestartet, um Handel und Konsumenten bei der Beteiligung zu unterstützen.

[Link zur Initiative „Dein Ding“]

„Schon wenige Sätze reichen aus, jede einzelne Stellungnahme zählt. Jeder sollte die Chance nutzen, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen, auch wenn das Verfahren etwas kompliziert und das Zeitfenster knapp ist“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Nutzen wir gemeinsam die Chance, bei den geplanten Veränderungen noch ein Wörtchen mitzureden. Machen wir uns gemeinsam stark!“

Link für die direkte Stellungnahme auf der EU-Seite

Die Initiative „Dein Ding“ informiert über die Pläne der EU-Kommission und leistet Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation. Die Teilnehmer der Initiative werden auch über den nachfolgenden Prozess zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.

Link zur Initiative „Dein Ding“

Pressetermin am 3.05.2022

(Berlin, 28. April 2022)

Zu einem gemeinsamen Pressetermin zum Thema Umweltschutz laden der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und der Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein mit dem Vorsitzenden Marcus Bade herzlich ein:

 

am Dienstag, 3. Mai 2022

in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

an der Strandkorbvermietung Marcus Bade (Strandeingang 20),

Timmendorfer Strand, Kurpromenade 5

Die Kooperation zwischen BVTE und dem Landesverband der Strandkorbvermieter SH wird auch 2022 fortgesetzt. Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit ist der Schutz der Umwelt und die Verbrauchersensibilisierung im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung und Reinhaltung der Strände.

 

Jan Mücke wird sich mit dem Vorsitzenden Marcus Bade vor Ort austauschen und zugleich die neuen Sammelbehälter vorstellen und übergeben. Seit diesem Jahr sponsert der BVTE im Rahmen seiner Umweltkampagne Sammelbehälter für betroffene Hot Spots, an denen bisher ein Abfallbehältnis fehlt.

 

Der BVTE macht sich gemeinsam mit dem Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Mit der direkten Verteilung handlicher Taschenaschenbecher durch die Strandkorbvermieter wird direkt vor Ort ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Aufbewahrung und späteren Entsorgung des Inhalts im nächstgelegenen öffentlichen Abfallbehälter geboten.

 

Jeder Strandbesucher, der einen Strandkorb zwischen Travemünde und Hohwacht entlang der deutschen Ostsee anmietet, erhält bei Bedarf einen kostenfreien Taschenaschenbecher.

 

Nicht alle Raucherinnen und Raucher entsorgen ihre Zigarettenabfälle vernünftig in Abfallbehältern, wenn sie am Strand, auf der Straße oder im Park rauchen. Oft geschieht dies aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch achtloses Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

 

Durch die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) und einen konsequenteren Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen können Städte und Gemeinden ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten.

 

Die Bekämpfung des Litterings wird nur erfolgreich sein, wenn durch Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Link: www.achteaufdieumwelt.de

Pressekontakt


Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer

Tel: +49 30 88 66 36 123

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