Presse

Pressemitteilung vom 02.12.2024
Cordes und Pauts neu im Vorstand / Charles Lemmer neuer stv. Vorstandsvorsitzender
Veränderungen im BVTE-Vorstand: Christian Cordes und Jaanus Pauts als neue BVTE-Vorstandsmitglieder gewählt / Charles Lemmer ist neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender
(Berlin, 02.12.2024) ) In der regulären Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 27. November in Berlin wurden mit Christian Cordes (Imperial Brands/Reemtsma) sowie Jaanus Pauts (JT International) zwei neue Mitglieder jeweils einstimmig in den Vorstand gewählt.
Jaanus Pauts hat bereits im Juli diesen Jahres die Rolle des Corporate Affairs & Communications (CA&C) Director bei JT International in Deutschland übernommen.
Christian Cordes leitet als Corporate & Legal Affairs Director Cluster DACH die Unternehmenskommunikation für Deutschland, Österreich und die Schweiz bei Imperial Brands/Reemtsma.
Erforderlich wurden die Wahlen durch die Rücktritte von Dior Decupper (Imperial Brands/Reemtsma) und Gian Luigi Cervesato (JT International) aus jeweils persönlichen Gründen. Beiden dankte Claudio-Alberto Dötsch als Vorstandsvorsitzender für ihre bisherige Unterstützung im Verband herzlich.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder des Vorstands in der vorherigen Vorstandssitzung Charles Lemmer (General Manager DACH Region Heintz van Landewyck), der neben dem Vorstandsvorsitzenden Claudio-Alberto Dötsch die ehrenamtliche Verbandsspitze komplettiert.
Der Bundesverband bündelt als Interessenvertretung auf nationaler Ebene unter seinem Dach verschiedene Unternehmensgrößen und Produktgruppen und tritt für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein.
Die Mitgliedsunternehmen und -verbände des BVTE stehen stellvertretend für die Branche für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte, die in Deutschland
- direkt, indirekt und induziert die Beschäftigung von rund 350.000 Menschen sichert
- etwa 43 Mrd. Euro bzw. 1,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt
- und mit dem Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen Steuereinnahmen (Tabak- und Mehrwertsteuer) in Höhe von fast 20 Mrd. Euro generiert.
Die Stärkung der Verbrauchersouveränität und Wahlfreiheit des Konsumenten, Aufklärung über neuartige, rauchfreie Erzeugnisse und deren Potenzial zur Risikoreduzierung sowie der Jugendschutz und die Sensibilisierung für Umweltschutz sind Schwerpunkte der Verbandsarbeit.
Foto: Charles Lemmer, General Manager DACH Region Heintz van Landewyck
Kontakt für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-123
presse@bvte.de
www.bvte.de
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Pressemitteilung vom 28.11.2024
Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament
Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament
BVTE fordert Bundesregierung zur Ablehnung von übergriffiger EU-Vorlage auf
(Berlin, 28. November 2024) Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, in der die Pläne der EU-Kommission für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien keine mehrheitliche Unterstützung fanden, fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für eine Ablehnung der EU-Vorlage durch die Bundesregierung zu sorgen. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die EU-Pläne abgelehnt.
„Nach dem Nein des Bundesrates findet das übergriffige Vorhaben auch keine Unterstützung im Europäischen Parlament. Das ist ein Totalschaden für die EU-Kommission,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Die Europäer wollen keine weiteren exzessiven Verbote und Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.“
Mücke forderte Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für ein Nein der Bundesregierung bei der Abstimmung im Rat der Mitgliedstaaten am 3. Dezember zu sorgen: „Die rot-grüne Minderheitsregierung muss dem Votum des Bundesrats folgen und diesen Eingriff in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten ablehnen.“
Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt. Die aktuellen Rauchverbotsregelungen sind nach kontroversen Debatten in der Vergangenheit heute allgemein akzeptiert. Durch die Einmischung der EU-Kommission drohen jedoch bereits befriedete gesellschaftliche Konflikte erneut auszubrechen.
In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments betonten die Abgeordneten mehrheitlich das Potenzial von neuartigen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln zur Schadensminderung, das von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt werde. Ebenso warnten sie vor den Folgen einer Ausweitung der Rauchverbote auf Orte im Freien insbesondere für die Außengastronomie. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die das Kommissionsvorhaben im Grundsatz unterstützt hätte, verfehlte hingegen die mehrheitliche Zustimmung.
Am vergangenen Freitag hatte bereits der Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Die Bundesländer kritisierten die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, und warnten insbesondere vor den Folgen von Rauchverboten im Freien für die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt.
Kontakt für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
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Pressemitteilung vom 22.11.2024
Keine Bevormundung von Rauchern und Dampfern durch neue Rauchverbote
Bundesländer lehnen EU-Pläne zu Verboten im Freien ab
(Berlin, 22. November 2024) In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Ländervertreter EU-Plänen für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie eine klare Absage erteilt. Nach diesem eindeutigen Ländervotum fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, in Brüssel gegen die Vorlage der EU-Kommission zu stimmen.
„Die Position des Bundesrates ist deutlich: die Länder wollen keine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir erwarten deswegen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er in Brüssel klar Nein zu diesem übergriffigen und bevormundenden Vorhaben der EU-Kommission sagt.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt.
Die Vertreter der Bundesländer haben heute die radikalen Vorschläge der EU-Kommission nachdrücklich kritisiert, Tabakrauchen an vielen Orten im Freien zu untersagen und die Verbote auch auf den Gebrauch von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern auszuweiten. Die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, findet keine Unterstützung der Landesregierungen. Zudem würde die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche von weiteren Rauchverboten in Außenbereichen in „besonderem Maße“ getroffen.
Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass für die Ausweitung der Rauch- und Dampfverbote auf Orte im Freien eine ausreichende wissenschaftliche Rechtfertigung fehle. Es bestünden „Zweifel an der Belastbarkeit der Daten“, die die EU-Kommission zu möglichen Gesundheitsfolgen für umstehende Personen vorgelegt habe.
Tatsächlich wird Tabakrauch außerhalb geschlossener Räume in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Zugleich ist das Gefährdungspotenzial der Emissionen von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mit Passivrauchen vergleichbar. Dies gilt gerade für eine Nutzung an Orten im Freien.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt. Die Umsetzung der Ratsempfehlung ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.
Kontakt für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
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Pressemitteilung vom 20.11.2024
Unbegründeter Alarmismus: BVTE kritisiert DEBRA-Veröffentlichung zu E-Zigaretten
(Berlin, 20. November 2024) Kürzlich wurde von einem Anstieg der E-Zigaretten-Nutzung berichtet, besonders bei Disposables (Einweg-E-Zigaretten), die bevorzugt von Jugendlichen verwendet werden sollen. Als Quelle dienten dabei veröffentlichte DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil. Der BVTE kritisiert diesen unbegründeten Alarmismus scharf und sieht sich in seiner Kritik an den DEBRA-Zahlen und den methodischen Schwächen der Datenerhebung erneut bestätigt. BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mahnt eine kritische Analyse und wissenschaftliche Betrachtung der Originalveröffentlichung an.
Die DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil lagen in der Vergangenheit bis zu fünfzehn Prozentpunkte über dem Mikrozensus und deutlich höher als in den Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert-Koch-Instituts (RKI). „DEBRA wurde schon oft, besonders wegen des geringen Umfangs der Stichprobe, kritisiert. Und trotzdem beziehen sich Politiker und Publizisten immer wieder auf diese umstrittenen Zahlen, um neue Beschränkungen oder sogar Verbote für Tabak und Nikotin zu fordern.“ kritisiert Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
Aktuell stehen Aromen und Einweg-E-Zigaretten im Fadenkreuz der Nikotingegner. DEBRA versucht offenbar, die passenden Argumente beizutragen. Die aktuelle Studie1 will eine zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten bestätigt sehen. Analysiert man aber die Daten, stieg der Dampferanteil seit 2016 von 1,6% auf 2,2% im vergangenen Jahr. Das wäre allerdings kein Anstieg, sondern eher eine Stagnation auf äußerst niedrigem Niveau. Das Argument, dass Einweg-E-Zigaretten hauptsächlich von Jugendlichen verwendet werden, leitet sich ebenfalls nicht aus den Daten ab, nach denen über 95% der Nutzer Erwachsene sind. Die Prävalenz bei der Disposablenutzung liegt insgesamt bei einem sehr niedrigen Niveau von 0,8%.
„Die Empfehlungen der Autoren zu Aromaverboten und höheren Steuern ergeben sich keinesfalls aus der Studie, beklagt Jan Mücke. „Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung, für schärfere Regulierungen und Bevormundung erwachsener Dampferinnen und Dampfer absolut ungeeignet.“
Stattdessen sollte man sich auf die eigentlichen Probleme beim Thema Einweg-E-Zigaretten fokussieren, die auch dem BVTE erhebliche Sorgen bereiten: Ein wachsender irregulärer Markt unterläuft den Jugendschutz. Dabei werden illegale Produkte gehandelt, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Häufig werden zulässige Füllvolumen oder Nikotingehalte überschritten, Auflagen der Produktaufmachung nicht eingehalten oder verbotene Inhaltstoffe eingesetzt. Neue Pauschalverbote würden daran allerdings wenig ändern, sondern in erster Linie die Schwarz- und Graumärkte weiter stärken. Die eigentlichen Risiken von Einweg-E-Zigaretten bestehen in den Defiziten bei der Umsetzung der bestehenden Regeln.
Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)2 liegt bei Jugendlichen die 30-Tage Prävalenz für Disposables bei 6,7% und unter dem Raucheranteil in dieser Altersgruppe. Mücke wiederholt in dem Zusammenhang die BVTE-Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals könnte hilfreich sein, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.
1Klosterhalfen et al., 2024, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/add.16675
2 https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_DAS_2023_Rauchen_2024-05-21_Final.pdf
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