Presse
Pressemitteilung vom 16.02.2022
Aromenregulierung in E-Zigaretten erfordert eine sachgerechte wissenschaftliche Bewertung
(Berlin, 16. Februar 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 28. Dezember 2021 seine Stellungnahme (043/2021) zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten. Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen.
„Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagt der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“
Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons bzw. einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der ansonsten keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung (Stellungnahme 045/2015 vom 30.07.2015) und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.
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Pressemitteilung vom 14.01.2022
Tabakmarkt 2021 leicht rückläufig – Tabaksteuereinnahmen stabil
(Berlin, 14. Januar 2022) Der Absatz von Zigaretten betrug 2021 71,8 Mrd. Stück. Das waren 2,8% weniger Zigaretten als im Vorjahr. 2020 wurden noch 73,8 Mrd. Zigaretten geraucht. Auch Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen lag mit -5,6% unter dem Vorjahresergebnis. Dies geht aus den Daten zum Steuerzeichenbezug von Tabakwaren für das Jahr 2021 hervor, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden.
Der Absatzrückgang hatte aber keine gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer für den Bund, da die Tabaksteuer nicht nur auf die Menge, sondern auch auf den Preis erhoben wird. 97% des gesamten Tabaksteueraufkommens werden über die Produkte Zigaretten und Feinschnitt generiert. Die Steuereinnahmen liegen 2021 sehr stabil bei 14,7 Mrd. Euro. Das sind 0,5% mehr als 2020.
Die Pandemie beeinflusst weiterhin das Kaufverhalten der Verbraucher. Es werden weniger Einkäufe getätigt. Der Trend zur Vorratshaltung und Großpackungen bei Tabakwaren ist wie im letzten Jahr ungebrochen. Der überwiegende Teil der Verbraucher von Tabakwaren zeigt eine hohe Preissensibilität und zieht die preisgünstigeren XXL-Packungen vor.
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Pressemitteilung vom 28.09.2021
BVTE-Vorstand einstimmig im Amt bestätigt / BAT-Chef Oliver Engels führt den Bundesverband als Vorstandsvorsitzender
(Berlin, 28.09.2021) In einer regulären turnusmäßigen Wahl am 24. September 2021 wurde der Vorstand des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) in einer Präsenzveranstaltung in Berlin einstimmig im Amt bestätigt.
Den Vorsitz hat auch weiterhin Oliver Engels, BAT Area Director Central Europe North sowie Sprecher der deutschen BAT Gesellschaften, inne.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbandes wurde Henry Schütz (Prokurist Riccardo Retail GmbH) wiedergewählt.
Bestätigt wurden auch alle weiteren Vorstandkollegen: Dr. Carsten Wehrmann (Reemtsma), Mark Rock (JT International), Stephan Endler (Niko Liquids), Robert Guden (Heintz van Landewyck), Jessy Philipp (TMCC – Tobacco Management & Consulting) und Marc von Eicken (Joh. Wilh. von Eicken). Neu im Vorstand sind Matthias Baltes (Highendsmoke) und Christian Hinz (Gizeh).
Ein Wechsel gibt es zum 1. Oktober innerhalb der Mitgliederstruktur. Die Firma Hauni ist künftig neues Partnermitglied des Verbandes. Damit zählt der Bundesverband 13 ordentliche Mitglieder und 6 Partnermitglieder.
Pressemitteilung vom 29.07.2021
BVTE-Standards für tabakfreie Nikotinbeutel vom Bundeskartellamt anerkannt / Mücke: Tabakfreie Nikotinbeutel jetzt in das Tabakerzeugnisgesetz als Tabaksurrogate aufnehmen
(BERLIN, 29. Juli 2021) Das Bundeskartellamt hat am 9. Juli 2021 die BVTE-Produkt- und Werbestandards für tabakfreie Nikotinbeutel anerkannt und dies am 28. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Tabakfreie Nikotinbeutel (auch Nikotinpouches oder Nicopods genannt) sind ein relativ neues Genussmittel. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie reines Nikotin, aber keinen Tabak. Ein Pouch wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt und konsumiert. Das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Nach der Verwendung wird der Pouch aus dem Mund entnommen und entsorgt. Wegen der fehlenden Verbrennung von Tabak bieten diese Produkte eine potenziell risikoreduzierte Alternative für den Konsum von Nikotin. Mit den BVTE-Produkt- und Werbestandards verpflichten sich die im BVTE zusammengeschlossenen Hersteller und Anbieter auf die Einhaltung verbindlich geltender Wettbewerbsregeln für die Qualität und Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln auf dem deutschen Markt. Die Standards sollen mangels produktspezifischer gesetzlicher Vorschriften einen effektiven Verbraucher- und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Pressekontakt
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
presse@bvte.de
Tel: +49 30 88 66 36 123