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Pressemitteilung vom 20.11.2024

(Berlin, 20. November 2024) Kürzlich wurde von einem Anstieg der E-Zigaretten-Nutzung berichtet, besonders bei Disposables (Einweg-E-Zigaretten), die bevorzugt von Jugendlichen verwendet werden sollen. Als Quelle dienten dabei veröffentlichte DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil. Der BVTE kritisiert diesen unbegründeten Alarmismus scharf und sieht sich in seiner Kritik an den DEBRA-Zahlen und den methodischen Schwächen der Datenerhebung erneut bestätigt. BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mahnt eine kritische Analyse und wissenschaftliche Betrachtung der Originalveröffentlichung an.

Die DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil lagen in der Vergangenheit bis zu fünfzehn Prozentpunkte über dem Mikrozensus und deutlich höher als in den Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert-Koch-Instituts (RKI). „DEBRA wurde schon oft, besonders wegen des geringen Umfangs der Stichprobe, kritisiert. Und trotzdem beziehen sich Politiker und Publizisten immer wieder auf diese umstrittenen Zahlen, um neue Beschränkungen oder sogar Verbote für Tabak und Nikotin zu fordern.“ kritisiert Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

Aktuell stehen Aromen und Einweg-E-Zigaretten im Fadenkreuz der Nikotingegner. DEBRA versucht offenbar, die passenden Argumente beizutragen. Die aktuelle Studie1 will eine zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten bestätigt sehen. Analysiert man aber die Daten, stieg der Dampferanteil seit 2016 von 1,6% auf 2,2% im vergangenen Jahr. Das wäre allerdings kein Anstieg, sondern eher eine Stagnation auf äußerst niedrigem Niveau. Das Argument, dass Einweg-E-Zigaretten hauptsächlich von Jugendlichen verwendet werden, leitet sich ebenfalls nicht aus den Daten ab, nach denen über 95% der Nutzer Erwachsene sind. Die Prävalenz bei der Disposablenutzung liegt insgesamt bei einem sehr niedrigen Niveau von 0,8%.

„Die Empfehlungen der Autoren zu Aromaverboten und höheren Steuern ergeben sich keinesfalls aus der Studie, beklagt Jan Mücke. „Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung, für schärfere Regulierungen und Bevormundung erwachsener Dampferinnen und Dampfer absolut ungeeignet.“

Stattdessen sollte man sich auf die eigentlichen Probleme beim Thema Einweg-E-Zigaretten fokussieren, die auch dem BVTE erhebliche Sorgen bereiten: Ein wachsender irregulärer Markt unterläuft den Jugendschutz. Dabei werden illegale Produkte gehandelt, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Häufig werden zulässige Füllvolumen oder Nikotingehalte überschritten, Auflagen der Produktaufmachung nicht eingehalten oder verbotene Inhaltstoffe eingesetzt. Neue Pauschalverbote würden daran allerdings wenig ändern, sondern in erster Linie die Schwarz- und Graumärkte weiter stärken. Die eigentlichen Risiken von Einweg-E-Zigaretten bestehen in den Defiziten bei der Umsetzung der bestehenden Regeln.

Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)2 liegt bei Jugendlichen die 30-Tage Prävalenz für Disposables bei 6,7% und unter dem Raucheranteil in dieser Altersgruppe. Mücke wiederholt in dem Zusammenhang die BVTE-Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals könnte hilfreich sein, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.

 

1Klosterhalfen et al., 2024, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/add.16675

2 https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_DAS_2023_Rauchen_2024-05-21_Final.pdf

 

 

 

Kontakte für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-0
presse@bvte.de

Pressemitteilung vom 24.09.2024

Unterstützung der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne / Gemeinsamer Appell zur verantwortungsvollen Entsorgung von Zigarettenmüll

 

(Meißen/Berlin, 24.09.2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat am Montag, dem 23. September am Meißner Busbahnhof im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne vier Sammelbehälter für Zigarettenabfälle sowie Taschenaschenbecher persönlich an Markus Renner, den Bürgermeister der Stadt Meißen, sowie an Jens Dehnert, den Chef der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) übergeben.

Ziel dieser Unterstützung und gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung. Künftig soll weniger Zigarettenmüll auf dem Boden liegen. Besonders am Meißner Busbahnhof, wo täglich tausende Menschen warten, sind Zigarettenabfälle ein großes Ärgernis.  Um das Rauchen in diesem Bereich zumindest zu reduzieren, hat die Stadt Meißen schon verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Bereits im Frühjahr hatte der Bauhof am Busbahnhof zwei große Schilder mit der Aufschrift „Rauchfreier Busbahnhof“ angebracht, zudem wurden jeweils neun Papierkörbe durch eine Variante ohne Aschenbecher ersetzt und die Scheiben der Wartehäuschen wurden mit Rauchfrei-Aufklebern versehen. Eine separate Raucherinsel ist markiert.  

Die Sammelbehälter und kostenfreien Taschenaschenbecher sollen bei der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ künftig begleitend unterstützen.

Leider entsorgen nicht alle Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern, wenn sie auf der Straße, im Park oder Freibad rauchen. Oft geschieht es aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch das achtlose Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher mehr als eine halbe Million Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.

Künftig werden Hersteller von Filterzigaretten auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Die Tabakwirtschaft stemmt dabei den „Löwenanteil“ von 161 Millionen Euro in den Einwegkunststoff-Fonds. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Sei es durch die Optimierung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) oder durch einen konsequenten Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen. Somit können Städte und Gemeinden an diesen Stellen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten. Für eine weggeworfene Zigarette kann auch in Meißen ein Bußgeld erhoben werden.

Bürgermeister Renner und VGM-Chef Dehnert appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Stadt und sollte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein.

Die neuen Sammelbehälter werden künftig u.a. am Busbahnhof hängen. Die wiederverwend- und recycelbaren Taschenaschenbecher sind erhältlich im Rathaus, am Busbahnhof sowie der Touristinformation.

Foto „BVTE MEI“: VGM-Chef Jens Dehnert, Bürgermeister Markus Renner, Udo Jendrossek, BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und FDP-Stadt- und Kreisrat Martin Bahrmann

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Pressemitteilung vom 19.09.2024

Kontrollverlust im E-Zigaretten-Markt – hohe Anzahl illegaler Vapes

BVTE fordert konsequente Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben statt neuer Schaufensterpolitik

Anlässlich der Eröffnung der globalen Leitmesse InterTabac heute in Dortmund hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor einem zunehmenden staatlichen Kontrollverlust im deutschen E-Zigaretten-Markt gewarnt. Verstöße gegen Jugend- und Verbraucherschutzvorgaben sowie steuerrechtliche Bestimmungen würden nicht ausreichend verfolgt und sanktioniert. Der BVTE forderte die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze und eine Abkehr von regulatorischem Aktionismus.

Gerade im Marktsegment der beliebten Einweg-E-Zigaretten werden eine wachsende Anzahl nicht verkehrsfähiger Produkte festgestellt. Diese illegalen „Vapes“ haben zu große Flüssigkeitstanks, zu hohe Nikotingehalte oder verstoßen gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten. Oftmals fehlt die Steuerbanderole an der Verpackung. Hinzukommt, dass die Kontrolle des gesetzlichen Mindestabgabealters von 18 Jahren für Tabak und E-Zigaretten von einzelnen Anbietern im stationären und Online-Handel nur unzureichend erfolgt.

„Wir erleben vielerorts gerade ein Staatsversagen. Schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Die Behörden müssen hier endlich entschieden gegensteuern,“ forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE): „Wir brauchen mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder.“ Zur Gewährleistung einer effektiven Rechtsdurchsetzung fordert der BVTE weiterhin ein bundesweites Meldeportal, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn ein Händler nicht verkehrsfähige Ware verkauft oder Tabak und E-Zigaretten an Minderjährige abgibt.

Aktuelle Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen zwar, dass der Trend zum Nichtrauchen unter Jugendlichen auch nach der Corona-Pandemie ungebrochen ist. Alarmistische Meldungen zu einer angeblichen Verdoppelung der Anzahl minderjähriger Raucher haben sich mit dem Drogenaffinitätsbericht der BZgA von Mai 2024 als unhaltbar erwiesen. Zugleich zeigen die Erhebungsdaten der BZgA jedoch, dass Kinder und Jugendliche zu einfach an Einweg-E-Zigaretten gelangen: 6,7 Prozent der 12 bis 17-jährigen gaben an, im Monat vor der Befragung „Vapes“ konsumiert zu haben.

„Minderjährige sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Durchsetzung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel,“ erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke. Ein konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen Gesetzesverstöße stärke den Jugendschutz unmittelbar. Er warnte dagegen vor regulatorischen Schnellschüssen wie Aromenverboten für E-Zigaretten oder ein Werbeverbot in den Geschäften: „Mit Schaufensterpolitik werden Jugendliche nicht von Vapes ferngehalten, sondern lediglich verantwortungsvolle Händler und erwachsene E-Zigaretten-Nutzer bestraft.“

Der Branchenverband engagiert sich selbst seit seiner Gründung für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für Eingangsbereich und Kassenzonen der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte und Auszubildende des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen Lehrgang zu den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen absolvieren.

Pressemitteilung vom 17.09.2024

BVTE kritisiert übergriffige Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung von Rauchverboten

(Berlin, 17. September 2024) Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Tabakrauchen soll künftig auch an vielen Orten im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie untersagt werden und die Verbote auch den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern umfassen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die erneute Einmischung der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Pläne der Kommission seien eine Abkehr vom eigentlichen Nichtraucherschutz mit der vorrangigen Zielsetzung, eine weitere Ausgrenzung von Rauchern zu erreichen. Zudem sende die undifferenzierte Einbeziehung von schadstoffarmen Alternativprodukten in die Rauchverbote ein fatales Signal, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche E-Zigaretten und Tabakerhitzer behindere.

„Das Warnsignal der Europawahl ist bei der EU-Kommission offenbar wirkungslos verhallt,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Plänen Einhalt zu gebieten.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Für weitergehende Verbote, wie sie die Kommission vorschlägt, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen, die nun dennoch in der Vorlage der EU-Kommission aufgegriffen wurden.

„Was die EU-Kommission vorschlägt, ist ein Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum,“ kritisierte Jan Mücke den Entwurf der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission habe nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.

Mit der zusätzlich vorgesehenen Übertragung der Rauchverbote auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese neuartigen Erzeugnisse nachdenken und damit ihre gesundheitlichen Risiken reduzieren könnten. „Die Kommission behandelt vorsätzlich ungleiches gleich. Der Umstieg auf schadstoffarme Alternativen wird nicht durch eine risikobasierte Regulierung unterstützt. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern,“ erklärte Jan Mücke. Die EU-Kommission erteilt damit dem wissenschaftlich anerkannten Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ eine Absage, ohne belastbare Studien für eine Gefährdung Umstehender durch die Emissionen neuartiger Produkte vorlegen zu können. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verbrennt kein Tabak, gesundheitsgefährdende Verbrennungsstoffe werden vermieden. Die englische Gesundheitsbehörde PHE konnte „keine Gesundheitsrisiken“ durch E-Zigaretten-Dampf für Umstehende identifizieren. Dampfprodukte unterliegen in England nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz, ihre Verwendung in geschlossenen Räumen wird über das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette durch die Gesundheitspolitik hat in England zu einem deutlichen Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.

Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht eine Ausweitung der Rauchverbotszonen auf Orte im Freien vor wie z.B. Außenbereiche der Gastronomie, Haltestellen oder Schwimmbäder. Zudem soll das Rauchverbot auch für den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern gelten. Mit der Vorlage der Kommission werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten voraussichtlich am 3. Dezember befassen. Eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

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Jan Mücke
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