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Pressemitteilung vom 27.12.2024
BVTE-Prognose: Kein höherer Konsum trotz steigender Absatzzahlen bei Tabakwaren für 2024
BVTE-Prognose: Kein höherer Konsum trotz steigender Absatzzahlen bei Tabakwaren für 2024 / Vorzieheffekte wegen Steuererhöhung
(Berlin, 27. Dezember 2024). Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE geht davon aus, dass der Absatz von Zigaretten das Vorjahresergebnis von 64 Mrd. Stück übertreffen wird. Das hat aber nichts mit höherem Konsum oder steigenden Raucherzahlen zu tun.
Noch liegen nicht alle Zahlen für 2024 vom Statistischen Bundesamt vor. Der Zigarettenabsatz nach Steuerzeichenbezug lag von Januar bis November bei 62 Mrd. Stück und ist damit um 3,6 Prozent höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Auch die Menge von Feinschnitt zum Selberdrehen oder Stopfen verzeichnete bis November mit 23.725 Tonnen einen Zuwachs von 8,6 Prozent. Ähnlich sieht es bei Zigarren und Zigarillos aus. Bisher wurden in den letzten 11 Monaten 2,2 Mrd. Stück versteuert, das sind 4,3 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Positiv entwickelt sich auch der Markt für Wasserpfeifentabak: Nachdem die Mindestpackungsgröße von 20 Gramm im Juli dieses Jahres aufgehoben wurde, ist die versteuerte Menge um 63,6 Prozent angestiegen. „Der gestiegene Absatz spiegelt nur die Bestellung der Steuerzeichen für die Produktion wider und darf nicht mit dem tatsächlichen Absatz gleichgesetzt werden, der die Konsumenten erreicht, oder mit einer gestiegenen Raucherquote“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Der Mehrbezug von Steuerzeichen in diesem Jahr hängt primär mit jahressübergreifenden Faktoren des zugrundeliegenden Verbrauchsteuersystems zusammen, da eine Tabaksteuerhöhung zum 1. Januar 2025 ansteht und vorzeitig neue Steuerzeichen für das nächste Jahr mitbestellt werden.
„Der Konsum an Tabakwaren in Deutschland sinkt seit Jahren. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Teil der hier versteuerten Tabakwaren ins Ausland abfließt“, so Mücke. Im letzten Jahr gingen mindestens 1 Mrd. deutsche Zigaretten ins Ausland. Seit Jahren kaufen Konsumenten aus Frankreich billigere Zigaretten in Deutschland. Im letzten Jahr kauften Kunden aus den Niederlanden über 50 Prozent mehr Zigaretten in Deutschland als 2022 – gut 290 Mio., Tendenz steigend. Aktuell kostet eine Zigarettenpackung ungefähr 11 Euro in den Niederlanden. Seit Juli dürfen dort Zigaretten nicht mehr in Supermärkten und Kiosken verkauft werden. Nach Angaben des holländischen Tabakverbandes stammten im 2. Quartal dieses Jahres bereits ein Drittel der konsumierten Zigaretten aus dem Ausland. Auch Tabak zum Selberdrehen findet im deutschen Grenzgebiet reißenden Absatz.
Grenzeinkäufe tätigen auch Zigarettenkonsumenten aus Deutschland. 19,8 Prozent der Zigarettenpackungen sind nicht in Deutschland versteuert. Damit liegt der Anteil wieder auf dem Vor-Corona-Niveau. Die meisten Zigaretten stammen mit 44 Prozent aus Polen. Polen plant für 2025 massive Steuererhöhungen. Die Tabaksteuer für Zigaretten wird dort nächstes Jahr ab März um 25 Prozent ansteigen. Nur 14 Prozent der Zigaretteneinkäufe sind aus Tschechien. In Tschechien wurde bereits zu Beginn des Jahres die Steuer für Zigaretten um 10 Prozent erhöht. Im nächsten Jahr steigt sie um weitere 5 Prozent. Kostete eine Premiumzigarette 2022 noch 5,12 Euro, so muss jetzt dafür 6,54 Euro pro Packung bezahlt werden. Immer weniger Konsumenten aus Deutschland kaufen deshalb ihre Zigaretten im tschechischen Nachbarland. Wer früher nach Tschechien fuhr, dem der Weg nach Polen aber zu weit ist, steigt entweder auf Feinschnitt oder auf die weniger schädlichen Alternativen wie Tabakerhitzer oder E-Zigaretten um. Auch die Liquid-Steuer für E-Zigaretten wird in Deutschland im Januar auf 0,26 Euro pro Milliliter angehoben. Von Januar bis November wurden 1156 Tsd. Liter für E-Zigaretten versteuert. Der Bezug der Steuerzeichen ist stabil und liegt um 1,4 Prozent über dem Ergebnis im Vergleichszeitraum 2023.
„Bisher konnten wir kein klassisches Cross-Border-Shopping bei E-Zigaretten wie bei herkömmlichen Zigaretten registrieren“, stellt Mücke fest. Es gibt illegale Produkte – wie Einweg-E-Zigaretten mit nicht zulässiger Füllmenge und Nikotingehalt – auf dem deutschen Markt, die unversteuert durch dunkle Kanäle an die Konsumenten gelangen. Der illegale Zufluss könnte aber rapide in die Höhe gehen, sollten rigide Restriktionen - wie ein Verbot für Menthol- oder Fruchtaromen für Liquids – hierzulande politisch erwogen werden. Negatives Beispiel ist Estland. Dort dürfen E-Zigaretten-Liquids nur mit Tabakaroma und Menthol verkauft werden. In Estland ist nach der Eurobarometer-Umfrage die Raucherquote von Tabakprodukten von 18 Prozent im Jahr 2021 auf 24 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. „So können Raucherquoten nicht gesenkt werden“, kritisiert Mücke. Länder, die potenziell weniger schädliche Produkte nicht überregulieren, wie z.B. Schweden, können eine beachtliche Erfolgsbilanz aufweisen. Dort geben aktuell nur 4,6 Prozent an, täglich zu rauchen.
Kontakt für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-123
presse@bvte.de
www.bvte.de
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Pressemitteilung vom 20.12.2024
Nikotinbeutel: Jugendschutz durch Regulierung statt Verbot stärken
BVTE sieht Scheitern der Verbotspolitik und fordert Regulierung als schadstoffarme Alternative für Raucher
(Berlin, 20. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung neuer Zahlen zum Probierkonsum von tabakfreien Nikotinbeuteln durch minderjährige Schüler stellt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ein Scheitern der staatlichen Verbotspolitik fest. Ein starker Jugendschutz setze eine angemessene Regulierung von Nikotinbeuteln voraus, mit der die Produkte zugleich als schadstoffarme Alternative für erwachsene Raucher unter Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus verfügbar gemacht werden.
Neu veröffentlichte Daten des DAK-Präventionsradars weisen darauf hin, dass im Schuljahr 2022/23 mehr als fünf Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und bis zu 15 Prozent der männlichen Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren schon einmal Nikotinbeutel probiert haben. Der Anteil minderjähriger Raucher lag gemäß Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuletzt bei ca. 7 Prozent. „Es ist bemerkenswert, dass Schüler in Deutschland gemäß der DAK-Erhebung häufig mit Nikotinbeuteln experimentieren. Dabei dürften Nikotinbeutel in Deutschland gar nicht verfügbar sein. Ein Rückschluss auf eine regelmäßige Nutzung lässt sich aus den Zahlen jedoch nicht ableiten. Zudem zeigt die Befragung, dass fast alle der Nikotinbeutel nutzenden Jugendliche auch schon einmal andere Nikotinprodukte benutzt hatten – was ebenfalls nicht sein darf“, kommentiert BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Bereits seit 2021 dürfen rauch- und tabakfreie Nikotinbeutel, bei denen das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird, aufgrund der Einstufung als neuartiges Lebensmittel nicht mehr legal in Deutschland verkauft werden. „Die bisherige Verbotspolitik der Behörden für Nikotinbeutel ist krachend gescheitert“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Nikotinbeutel sind trotz des Verbots in Deutschland online aus bis zu 1.300 vorwiegend ausländischen Quellen (Websites, Social Media, online-Marktplätze) bestellbar. Zudem werden die nicht verkehrsfähigen Produkte immer wieder in stationären Verkaufsstellen in Deutschland angeboten. Der Jugendschutz bleibt bei diesen Anbietern auf der Strecke, da oftmals keine Überprüfung des Abgabealters der Kunden erfolgt. Zudem finden sich Produkte mit extrem überhöhten Nikotingehalten und Verpackungen mit hoher Jugendaffinität (z.B. durch Comic-Motive) in den Sortimenten.
„Einen effektiven Jugend- und Verbraucherschutz erreichen wir nur durch eine staatliche Regulierung der Nikotinbeutel. Die nächste Bundesregierung muss hier zügig handeln“, fordert Jan Mücke. Zugleich müsse die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, wie z.B. das Abgabeverbot von Nikotinprodukten an Minderjährige im Handel, von den Behörden streng kontrolliert und Verstöße spürbar sanktioniert werden. Der BVTE fordert weiterhin die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn z.B. Händler Nikotinprodukte an Personen unter 18 Jahren abgeben.
Die erforderliche staatliche Regulierung von Nikotinbeuteln muss den Jugend- und Verbraucherschutz stärken und zugleich erwachsene Raucher im Blick behalten, für die Nikotinbeutel eine rauchfreie und schadstoffarme Alternative sein können. „Nikotinbeutel ermöglichen Nikotinkonsum in der am wenigsten schädlichen Form. Diese Option darf erwachsenen Rauchern in Deutschland nicht vorenthalten werden“, erklärt Jan Mücke und verweist auf das Beispiel Schweden, das dank der hohen Verbreitung dieser und vergleichbarer Erzeugnisse heute als „rauchfrei“ gilt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 bestätigt, dass Nikotinbeutel für Konsumenten, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, eine schadensminimierende Option darstellen. Das BfR hat eine Regulierung des Produktes empfohlen. Das Schadstoffprofil der Nikotinbeutel ist mit dem medizinischer Nikotinersatzprodukte vergleichbar.
Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten für Nikotin angemessene Grenzwerte festgesetzt und verbindliche Regelungen zu Warnhinweisen und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden. Die Hersteller von Nikotinbeuteln im BVTE hatten sich bereits 2020 u.a. auf eine freiwillige Nikotinobergrenze von 20mg/Beutel verpflichtet. Diese Höchstgrenze ermöglicht beim oralen Konsum eine vergleichbare Nikotinaufnahme wie beim Tabakrauchen und minimiert zugleich das Risiko gefährlicher Nikotinüberdosierungen.
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Pressemitteilung vom 19.12.2024
Gemeinsam für eine saubere Umwelt: Bad Krozingen beteiligt sich an Aktion gegen Zigarettenabfälle
Unterstützung im Rahmen der BVTE-Kampagne „Ich rauche & achte auf die Umwelt“
(Bad Krozingen/Berlin, 19.12.2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat sich heute im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne in Bad Krozingen zum Pressegespräch mit Bürgermeister Volker Kieber, dem stv. Geschäftsführer der Kur- und Bäder GmbH Markus Matz, Jan Fischer (FB Generation & Integration Stadt) und Reinbold Bianca (FB Tiefbau und Umwelt) getroffen und mit Hubert Bleile vom Bundesverband der Tabakpflanzer vier Sammelbehälter und 4.000 Taschenaschenbecher für Zigarettenabfälle übergeben.
Auf Initiative einer Bürgerin, Doris Scherle, beteiligen sich die Stadtverwaltung und die Kur- und Bäder GmbH an der Umweltaktion. Gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung zur Problematik weggeworfener Zigarettenabfälle und die Motivation für einen achtsameren Umgang mit der Natur.
Gemeinsam wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Stadt und sollte im Interesse aller sein.
Die Sammelbehälter werden im Bereich des Bahnhofs, auf dem Lammplatz und am Aquarado installiert. Die Taschenaschenbecher gibt es im Rathaus, in den Ortsverwaltungen sowie in der Tourist-Information und bei gezielten Aktionen.
Leider entsorgen nicht alle Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern. Oft geschieht es aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch achtloses Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher knapp 750.000 Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.
Hersteller von Filterzigaretten werden künftig auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Die Tabakwirtschaft stemmt dabei den „Löwenanteil“ von 161 Millionen Euro in den Einwegkunststoff-Fonds. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.
Foto: Sammelbehälter am Bahnhof Bad Krozingen
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Pressemitteilung vom 15.12.2024
Menthol in E-Zigaretten: Bundesinstitut für Risikobewertung streicht Verbotsempfehlung
BVTE warnt vor Verbot durch das Bundeslandwirtschaftsministerium
(Berlin, 15. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung einer aktualisierten Bewertung von Aromen in E-Zigaretten durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die keine Verbotsempfehlung für den Zusatzstoff Menthol in E-Zigaretten-Liquids enthält, warnt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor dem Erlass neuer Rechtsverordnungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ein Verbot von Menthol gefährde die gesamte Kategorie E-Zigarette und hätte weitreichende Konsequenzen für Dampfer und Handel in Deutschland.
Weder Gesundheitsgefährdung noch verstärkte Nikotinaufnahme
Entgegen seiner ursprünglichen Bewertung vom 28. Dezember 2021 kommt das BfR aktuell nicht zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Menthol in E-Zigarettenliquids eine gesundheitliche Gefährdung für Konsumenten darstellt. „Es sind wichtige Fortschritte, dass die aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 4. Dezember 2024 keine Verbotsempfehlung für Menthol enthält und die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten bestätigt“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Zudem habe das BfR festgestellt, dass keine Studien vorlägen, die eine verstärkende Wirkung von Menthol auf die Nikotinaufnahme beim Dampfen belegten.
BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium davor, auf dieser Grundlage neue Rechtsverordnungen zu erlassen, die weitreichende gesundheitspolitische Folgen hätten - für Dampfer und für Raucher, die einen Wechsel zur schadstoffarmen E-Zigarette in Betracht ziehen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens: „Eine Bundesregierung, die nur noch den Übergang bis zur Neuwahl verwaltet und zudem über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, muss sich nach allgemeiner Ansicht größtmögliche Zurückhaltung auferlegen. Dies gilt nach der Konstituierung des neugewählten Bundestages im März 2025 umso mehr für eine dann nur noch geschäftsführende Bundesregierung. Ein so weitreichender Eingriff, wie das faktische Verbot einer ganzen Kategorie im Verordnungsweg, stieße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“
Sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) dennoch erwägen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, werde der BVTE zu flächendeckenden Protesten der Dampfer und der E-Zigaretten-Einzelhändler im Bundestagswahlkampf aufrufen und nach dem Verordnungserlass den betroffenen Herstellern wegen der Schwere der Konsequenzen das sofortige Beschreiten des Rechtsweges empfehlen.
In E-Zigaretten spielt Menthol eine entscheidende Rolle dabei, dass Raucher von herkömmlichen Tabakprodukten dauerhaft auf die potenziell risikoreduzierte E-Zigarette umsteigen. Menthol wird in verschiedenen Konzentrationen eingesetzt und ist als Bestandteil der unterschiedlichsten Rezepturen in bis zu 80 Prozent der derzeit im deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten als Inhaltsstoff enthalten. Auch E-Zigaretten mit Tabakgeschmack können Menthol enthalten.
Mit einem spezifischen Verbot von Menthol für E-Zigaretten würde die Bundesrepublik innerhalb der Europäischen Union einen Sonderweg beschreiten und dadurch Hersteller, Handel und Konsumenten in Deutschland erheblich beeinträchtigen. Ein Verbot würde die Verbreitung von illegalen Produkten, die nicht absehbare Gesundheitsrisiken bergen können, im deutschen Markt zusätzlich fördern und damit letztlich das Schutzniveau für Verbraucher massiv absenken.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol, Berlin, 4. Dezember 2024, im Internet: https://www.bfr.bund.de/cm/343/aromastoffe-in-e-zigaretten-aktualisierte-bewertung-von-safrol-sucralose-und-menthol.pdf
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