News
Mitschnitt der Live-Diskussion im Deutschlandfunk
"Schädlicher Konsum – Brauchen wir härtere Regeln gegen das Rauchen?"
BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke war am 26. Juni zu Gast bei der Live-Radiodiskussion im Deutschlandfunk zum Thema "Schädlicher Konsum – Brauchen wir härtere Regeln gegen das Rauchen?". Mücke diskutierte mit illustren Tabakgegnern über die Grenzen von Regulierung. Die Diskussionsrunde wurde aufgezeichnet und kann über die Mediathek gehört werden. Unbedingt reinhören!
#TDI24 - Zukunftskonferenz des BDI
Tag der Industrie in Berlin
Am 24. und 25. Juni fand der Tag der Industrie im Gasometer auf dem EUREF-Campus in Berlin statt. Der #TDI24 stand unter dem Motto Zusammenhalt in polarisierten Welten. Als Mitglied im BDI waren wir auch in diesem Jahr als Partner mit dabei. Verschiedene Aufzeichnungen der spannenden Impulsvorträge und Diskussionen können nachträglich auf der youtube-Seite des BDI angeschaut werden: HIER.
Im Bild: BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mit BDI-Präsident Siegfried Russwurm (Fotonachweis: Christian Kruppa/BDI)
Pressemitteilung vom 31.05.2024
Drogenaffinitätsbericht der BZgA bestätigt weiterhin rückläufige Raucherzahlen in Deutschland
Die Raucherzahlen für Minderjährige liegen in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Einen unverändert rückläufigen Trend belegt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit neuen repräsentativen Studienergebnisse zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik. Nach den Zahlen der BZgA rauchten im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der männlichen und 6,4 Prozent der weiblichen Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherprävalenz bei Minderjährigen stagniert damit auf dem Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. Zugleich haben mehr als acht von zehn Jugendlichen noch nie in ihrem Leben Tabak geraucht. In der Erhebung der BZgA wurden 7.001 Jugendliche und junge Erwachsene befragt. Den in der Studie ermittelten Anstieg der Verwendung von E-Zigaretten unter Minderjährigen nahm BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke zum Anlass, Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu wiederholen. Die ausführliche Pressemitteilung HIER.
Einwegkunststofffond-Plattform DIVID
Pflicht zur Registrierung auf Einwegkunststofffond-Plattform DIVID
Gemäß dem Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte seit dem 01. Januar 2024 verpflichtet, eine Sonderabgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Das Gesetz regelt einen Kostenerstattungsanspruch der öffentlichen Hand gegenüber diesen Herstellern. Hersteller von folgenden Produkten sollten sich zeitnah auf der vom Umweltbundesamt verwalteten Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID registrieren: To-go-Lebensmittelbehälter, To-go-Tüten und Folienverpackungen Getränkebehälter, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte mit Filtern, sowie Filter zur Verwendung mit Tabakprodukten.
Ein Verstoß gegen die Pflicht kann das Umweltbundesamt in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgen und Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängen. Die Einzahlungsbeträge sind jährlich zu entrichten und ergeben sich aus der Summe der im vorangegangenen Jahr in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten multipliziert mit dem in der Einwegkunststofffondsverordnung für das jeweilige Produkt festgelegten Abgabesatz.
Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland besteht ab dem 01. August 2024 die Möglichkeit der Registrierung.